Erstellt am 04.04.2014 um 19:02 Uhr von Oblatixx
Wahlbeobachter --> Gewerkschaftsarbeit --> Freizeit --> keine Bezahlung.
Ich glaube, er hat recht!
Erstellt am 04.04.2014 um 20:30 Uhr von Kölner
Sicher sogar.
Gewerkschaft wird's bezahlen (hoffentlich)
Erstellt am 04.04.2014 um 21:14 Uhr von ganther
Wäre ja noch schöner. Geh zur Gewerkschaft die soll für ihre Interessen schon selbst zahlen
Erstellt am 05.04.2014 um 09:47 Uhr von gironimo
Immerhin steht doch im § 16 Abs. 1 BetrVG : "Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich >einen dem Betrieb angehörenden< Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört."
Auch diesem AN dürfen ja keine Nachteile entstehen. Dennoch solltest Du diesen Punkt mit der Gewerkschaft besprechen. Diese möge sich mit dem AG kurzschließen.
Erstellt am 09.04.2014 um 13:37 Uhr von Schlamuser
Hallo gironimo,Du hast recht,die Sache ist durch.Der Arbeitgeber muss sämtliche Kosten tragen.Ich bekam von der Geschätsführung die schriftliche Bestätigung.In dieser Sache waren sich viele nicht einig,auch die Gewerkschaft nicht.
Erstellt am 16.04.2014 um 11:26 Uhr von setra
Hallo,
sind in der gleichen Situation - wissen nicht, bzw kennen keine gesetzliche Grundlage wegen der Bezahlung eines von der Gewerkschaft bestellten Wahlbeobachters???
Wo...Wie...Wann...welcher §§?
Danke.
Erstellt am 16.04.2014 um 12:21 Uhr von Kulum
§16 Abs.1 BetrVG i.V.m. §20 Abs.3 BetrVG
Kölner??? Was war das denn?
Erstellt am 16.04.2014 um 12:42 Uhr von setra
..jaaaa..Danke erstmal....
ABER....in den genannten §§§ ist von der Organisation der BR Wahl (Wahlvorstand, Helfer) die Rede - nicht von Wahlbeobachter, die ja von der Gewerkschaft ernannt werden...sind zwei verschiedenen Paar Schuhe...
Die Frage bleibt weiter bestehen.
Erstellt am 16.04.2014 um 13:33 Uhr von Pjöööng
Vermutlich hat Kulum im Fitting geschmökert.
Sieh Rn 48 zum § 20 BetrVG.