Was kann unser WV tun?
Letzte Woche hatten wir unsere BR Wahl (28.+29.03.2006).
Am 28.03. fand die Wahl in unseren Objekten statt (11 Stück).
Am 23.03. hatte ein Kunde unserem WV Hausverbot geben (er wolle keinen fremden BR in seinem Haus).
Daraufhin hat unser WV (3 Mitglieder) einen Anwalt eingeschaltet, der unserem Kunden geschrieben hatte das dies eine Behinderung der BR Wahl wäre und das Hausverbot aufgehoben werden soll.
Was der Kunde auch gemacht hatte (aber nur für diesen Tag).
Jetzt hat unser AG unserem WV Vorsitzenden (nur ihm) eine Abmahnung mit der Ankündigung einer Fristlosen Kündigung übergeben.
Falls der WV nochmal einen Anwalt einschalten sollte.
Meine Fragen sind:
1. Kann der AG das tun?
2. Was kann unser WV Vorsitzender gegen diese Abmahnung tun?

Danke im vorraus

BR Horst