Erstellt am 15.03.2010 um 16:34 Uhr von kepdbr
Wahlwerbung über das Intranet muss vorher mit dem AG abgesprochen werden, denn entweder alle oder keiner darf das. also würde ich das schnell wieder herausnehmen und lieber ein paar flyer, natürlich mit privaten Mitteln, vorbereiten und außerhalb deiner Arbeitszeit verteilen.
Erstellt am 15.03.2010 um 16:58 Uhr von Lotte
Hallo delagundula,
der WV hat mit Deiner Wahlwerbung doch nichts zu tun, der ist nur für die Wahl verantwortlich nicht für das Drumherum. Der einzige, der sich aufregen könnte wäre der AG (siehe kepdbr)
Wie stellt sich der WV denn das "Platzenlassen" der Wahl vor? Und auf welcher rechtlichen Grundlage will er Dich belangen? (Soll ich mal kommen und... ;-))) )
Erstellt am 15.03.2010 um 17:12 Uhr von delagundula
Danke für den Zuspruch ... ich war schon am zweifeln.Ihr habt natürlich recht das ich hätte den AG vorher Fragen sollen.
Dieser hat mir schriftlich mitgeteilt die zukünftig zu unterlassen. Ist auch okay so...:-) (mir wars egal und habe es billigend in Kauf genommen :-) )
Aber es war nicht der AG sonder der WVV.
Wahrscheinlich hat er sich darüber geärgert das ich ihm zuvorgekommen bin.
Na denn muss ich mir auf den Schrecken erst mal eins einschenken ;-) ...
delagundula
Erstellt am 16.03.2010 um 00:12 Uhr von koora
mach dir mal keinen kopf ist doch wahlKAMPF...nur die harten kommen in den garten!
nenn mir eine firma die keinen wahlKRAMPF hat...toi toi toi
ist bei uns auch