Hallo zusammen,

unser Wahlvorstand hat für die BR Wahl am 17.03.2010 Wahlplakate aufgehangen. Es sollen möglichst viele AN zur BR Wahl gehen. Einen Betriebsrat gab es in unser Firma bislang noch nicht. Deshalb hat der Wahlvorstand kein Schwarzes Brett. Der Wahlvorstand hat dann in jeder Abteilungen der Firma diese Wahlwerbung zur BR Wahl aufgehangen. Ein Abteilungsleiter hat in seiner Abteilung diese Plakate entfernt mit dem Hinweis, der Wahlvorstand muss erst die GF fragen, wo die Plakate aufgeangen werden können. Der Wahlvorstand dürfe nicht selber entscheiden, wo die Plakate hinkommen.
Ist dieses nicht schon behinderung der BR Wahl? Und wenn ja, was soll der Wahlvorstand jetzt am besten machen? Mit der GF sprechen oder mit dem Abeitlungsleiter? Oder direkt einen Anwalt einschalten? Was mein Ihr?