Behinderung der BR Wahl?
Hallo zusammen,
unser Wahlvorstand hat für die BR Wahl am 17.03.2010 Wahlplakate aufgehangen. Es sollen möglichst viele AN zur BR Wahl gehen. Einen Betriebsrat gab es in unser Firma bislang noch nicht. Deshalb hat der Wahlvorstand kein Schwarzes Brett. Der Wahlvorstand hat dann in jeder Abteilungen der Firma diese Wahlwerbung zur BR Wahl aufgehangen. Ein Abteilungsleiter hat in seiner Abteilung diese Plakate entfernt mit dem Hinweis, der Wahlvorstand muss erst die GF fragen, wo die Plakate aufgeangen werden können. Der Wahlvorstand dürfe nicht selber entscheiden, wo die Plakate hinkommen. Ist dieses nicht schon behinderung der BR Wahl? Und wenn ja, was soll der Wahlvorstand jetzt am besten machen? Mit der GF sprechen oder mit dem Abeitlungsleiter? Oder direkt einen Anwalt einschalten? Was mein Ihr?
Community-Antworten (5)
05.02.2010 um 13:59 Uhr
Hallo ThomasB., man kann es aber auch übertreiben. Je nach Größe des Betriebs hätte es auch ein paar Plakate an markanten Stellen getan. Überlegt doch mal ob das nicht übertrieben war!
Jetzt schon mit einem Rechtsanwalt drohen würde die ganze Atmosphäre sofort vergiften. Wenn der Wahlvorstand in einer Gewerkschaft ist sollte er sich doch erstmal da kundig machen bevor er einen Rechtsanwalt einschaltet.
Last die Kirche doch erst einmal im Dorf.
05.02.2010 um 14:05 Uhr
Nun ja, so einfach ist es nicht.Der AG muss nicht dulden das der Betrieb mit Plakaten zugepflastert wird. Insofern gebe ich dem Abteilungleiter recht.Der Vorschlag die GF vorher zu Fragen wo die Plakate aufgehangen werden können halte ich für korrekt. Eine Behinderung der Wahl sehe ich nicht...
06.02.2010 um 16:06 Uhr
Die Antwort der Gewerkschaft war ja laut Wahlvorstand, daß er wo alle Mitarbeiter vorbei kommen, Plakate aufgehangen werden dürfen. Aber bis jetzt war es ja so, daß der AG erstmal alle Plakate verboten hatte. Angeblich weil die Plakate mit der Aufforderung zur BR Wahl zu gehen von Verdi kam. Und der AG war der Meinung, daß sei Werbung von Verdi.
Der Wahlvorstand hat nach zäher Verhandlung erreicht, daß ein " Schwarzes Brett" dafür aufgehangen wird so schnell wie möglich.
06.02.2010 um 16:14 Uhr
ThomasB Der Wahlvorstand hat nach zäher Verhandlung erreicht, daß ein " Schwarzes Brett" dafür aufgehangen wird so schnell wie möglich. Dann aber da, wo wirklich viele regelmäßig vorbei müssen!
06.02.2010 um 20:44 Uhr
Dieser Artikel sollte Dir/euch dabei eigentlich weiterhelfen. http://www.dpvkom.de/br_wahl/dpvkom_12_13.pdf
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