Erstellt am 21.11.2022 um 20:01 Uhr von SBV Frank
Lies dir bitte einmal die Wahlordnung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung durch und schau dir auch die Internetseite der Integrationsämter,
www.integrationsaemter.de
an. Dort findest du alles was du für die Wahl benötigst.
Erstellt am 22.11.2022 um 07:54 Uhr von Relfe
die Langzeitkranken können Briefwahl machen und der WV ist ja verpflichtet diese Langzeitkranken zu informieren.
Also das ist kein "Hinderungsgrund"
Erstellt am 22.11.2022 um 10:39 Uhr von SBV Frank
Relfe, Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren geht ja nur, wenn vorher eine online Wahlversammlung stattgefunden hat!
Ansonsten geht bei der geringen Anzahl von Schwerbehinderten/gleichgestellten nur ein vereinfachtes Wahlverfahren mit einer Wahlversammlung.
Erstellt am 23.11.2022 um 11:01 Uhr von netteannette
Ihr müsst zuerst einen Wahlvorstand bestellen. Diesem muss die GF dann die Namen und m.E. auch die Adressen aller Schwerbehinderten/Gleichgestellten zur Verfügung stellen. Wenn es nur 5 oder 6 MA sind, würde ich die "offizielle" Einladung zur Wahlversammlung (muss im vereinfachten Verfahren sein) zusammen mit einem persönlichen Brief an diese MA schicken mit der Bitte, zur WV zu kommen. So erreichst du dann wirklich alle, auch die möglicherweise Kranken oder Urlauber. Wenn dann zur WV nur ein oder zwei Personen kommen, dann wählen halt nur diese ein oder zwei Personen. Es steht nirgendwo in der WO etwas von einer Mindesanzahl Anwesender.
Wir haben bei uns auch nur wenige Schwerbehinderte und Gleichgestellte und ich hatte Bedenken, dass gar niemand kommt, glücklicherweise kamen dann drei Kollegen*innen, und so konnte in der WV gewählt werden.
Erstellt am 23.11.2022 um 11:38 Uhr von Relfe
@SBV Frank,
richtig, aber auch das ist kein Hinderungsgrund für Langzeiterkrankte an der Wahl teilzunehmen. Die Einladung zur Onlinewahlversammlung wird an die Postanschrift gesendet und damit ist die Einladung zur Wahlversammlung zugestellt.