Schwerbehinderten Wahl
Hallo zusammen, in unserem Betrieb gibt es seit Jahren keine SBV mehr. Jetzt hatte ich als BRV die Personalabteilung gebeten, mir mitzuteilen wie viele Schwerbehinderte im Betrieb tätig sind und mir eine Liste mit den Namen zukommen zu lassen, um möglicherweise eine Wahl einzuleiten. Ich habe aber nur als Antwort erhalten, da es fünf MA gibt welche eine Behinderung mit einem GdB von 50 haben (befristet bzw. unbefristet). Und noch ein MA mit einem GdB von 30 mit Gleichstellung. Als Tipp wurde mit gegeben eine Aushang zu machen und eine Wahlversammlung abzuhalten und den SBV zu wählen. Jetzt habe ich eine Frage, was ist wenn zu der Versammlung nur ein oder zwei Personen kommen sollten. Wäre diese Wahl überhaupt gültig? Langzeitkranke mit Behinderung hätten möglicherweise keine Gelegenheit von der Wahl zu erfahren. Noch zur Info wir sind ein Betrieb mit ca. 140 MA.
Schönen Gruß Funkateer
Community-Antworten (6)
21.11.2022 um 21:01 Uhr
Lies dir bitte einmal die Wahlordnung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung durch und schau dir auch die Internetseite der Integrationsämter, www.integrationsaemter.de an. Dort findest du alles was du für die Wahl benötigst.
22.11.2022 um 08:54 Uhr
die Langzeitkranken können Briefwahl machen und der WV ist ja verpflichtet diese Langzeitkranken zu informieren. Also das ist kein "Hinderungsgrund"
22.11.2022 um 11:39 Uhr
Relfe, Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren geht ja nur, wenn vorher eine online Wahlversammlung stattgefunden hat! Ansonsten geht bei der geringen Anzahl von Schwerbehinderten/gleichgestellten nur ein vereinfachtes Wahlverfahren mit einer Wahlversammlung.
22.11.2022 um 19:28 Uhr
Hallo zusammen, ich wollte mich nur kurz für die Antworten bedanken. Der link zu der Seite der Integrationsämter war hilfreich. Danke :-) funkateer
23.11.2022 um 12:01 Uhr
Ihr müsst zuerst einen Wahlvorstand bestellen. Diesem muss die GF dann die Namen und m.E. auch die Adressen aller Schwerbehinderten/Gleichgestellten zur Verfügung stellen. Wenn es nur 5 oder 6 MA sind, würde ich die "offizielle" Einladung zur Wahlversammlung (muss im vereinfachten Verfahren sein) zusammen mit einem persönlichen Brief an diese MA schicken mit der Bitte, zur WV zu kommen. So erreichst du dann wirklich alle, auch die möglicherweise Kranken oder Urlauber. Wenn dann zur WV nur ein oder zwei Personen kommen, dann wählen halt nur diese ein oder zwei Personen. Es steht nirgendwo in der WO etwas von einer Mindesanzahl Anwesender. Wir haben bei uns auch nur wenige Schwerbehinderte und Gleichgestellte und ich hatte Bedenken, dass gar niemand kommt, glücklicherweise kamen dann drei Kollegen*innen, und so konnte in der WV gewählt werden.
23.11.2022 um 12:38 Uhr
@SBV Frank,
richtig, aber auch das ist kein Hinderungsgrund für Langzeiterkrankte an der Wahl teilzunehmen. Die Einladung zur Onlinewahlversammlung wird an die Postanschrift gesendet und damit ist die Einladung zur Wahlversammlung zugestellt.
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