Hallo zusammen,
in unserem Betrieb gibt es seit Jahren keine SBV mehr. Jetzt hatte ich als BRV die Personalabteilung gebeten, mir mitzuteilen wie viele Schwerbehinderte im Betrieb tätig sind und mir eine Liste mit den Namen zukommen zu lassen, um möglicherweise eine Wahl einzuleiten.
Ich habe aber nur als Antwort erhalten, da es fünf MA gibt welche eine Behinderung mit einem GdB von 50 haben (befristet bzw. unbefristet). Und noch ein MA mit einem GdB von 30 mit Gleichstellung.
Als Tipp wurde mit gegeben eine Aushang zu machen und eine Wahlversammlung abzuhalten und den SBV zu wählen.
Jetzt habe ich eine Frage, was ist wenn zu der Versammlung nur ein oder zwei Personen kommen sollten. Wäre diese Wahl überhaupt gültig? Langzeitkranke mit Behinderung hätten möglicherweise keine Gelegenheit von der Wahl zu erfahren.
Noch zur Info wir sind ein Betrieb mit ca. 140 MA.

Schönen Gruß
Funkateer