Schwerbehinderter auf Liste
Hallo, wir haben bald Br-Wahlen,
die vorschlagslisten müssen bis montag,06.03 abgegeben werden. Wir haben in unserem betrieb einen behinderten. darf der sich auf unsere liste aufstellen lassen oder muss er als bihindertre eine eigene liste machen. und wenn er bei unserer liste bleibt. muss er dann bei den sitzungen immer dran teilnehmen, weil sich selbst(schwebehindert) vertreten muss oder rutscht er wie alle anderen ersatzmitglieder nach. Bitte um schnelle antwort. Vielen Dank im Voraus nc2001
Community-Antworten (3)
03.03.2006 um 10:51 Uhr
Hallo nc2001,
der Behinderte darf sich auf Eurer Liste eintragen und wählen lassen. Wird wie jeder anderer Arbeitnehmer behandelt.
Sollten in Eurem Betrieb mehr als fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorrübergehend beschäftigt sein, kann eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. Diese Wahlen finden vom 1.Okt. bis 30. Nov. statt.
Näheres dazu nachzulesen im SGB IX ab § 92.
Hilft Dir das weiter?
Angi1
03.03.2006 um 10:55 Uhr
Es geht um die Betriebsrats wahl und nicht um eine Schwerbehindertenvertretung oder wie? Wenn die Unterstützer des Wahlvorschlages ihn auf die Liste setzen warum nicht, ich sehe kein Problem.
03.03.2006 um 15:46 Uhr
Sowohl zum BR, als auch bei einer evtl. Wahl der Schwerbehindertenvertretung darf der Kollege kandidieren! Einer meiner Kollegen war dies über Jahre in Personalunion - hat reibungslos geklappt!!!
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