Erstellt am 03.03.2006 um 09:51 Uhr von Angi1
Hallo nc2001,
der Behinderte darf sich auf Eurer Liste eintragen und wählen lassen.
Wird wie jeder anderer Arbeitnehmer behandelt.
Sollten in Eurem Betrieb mehr als fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorrübergehend beschäftigt sein, kann eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. Diese Wahlen finden vom 1.Okt. bis 30. Nov. statt.
Näheres dazu nachzulesen im SGB IX ab § 92.
Hilft Dir das weiter?
Angi1
Erstellt am 03.03.2006 um 09:55 Uhr von Frank B.
Es geht um die Betriebsrats wahl und nicht um eine Schwerbehindertenvertretung oder wie?
Wenn die Unterstützer des Wahlvorschlages ihn auf die Liste setzen warum nicht, ich sehe kein Problem.
Erstellt am 03.03.2006 um 14:46 Uhr von Tom
Sowohl zum BR, als auch bei einer evtl. Wahl der Schwerbehindertenvertretung darf der Kollege kandidieren! Einer meiner Kollegen war dies über Jahre in Personalunion - hat reibungslos geklappt!!!