Nachrücken bei Listenwahl wenn Wahl nicht angenommen, Quote
Hallo,
bei unserer Betriebsratswahl geht es etwas schwierig zu: Zwei Vertreter einer Liste, die gewählt wurde, sind zurückgetreten. Davon ein Mann, eine Frau, die durch Quotenregelung im Betriebsrat war. Die Stimmen sehen folgendermaßen aus:
- Mann Liste 1
- Mann Liste 1
- Mann Liste 2
- Mann Liste 4
- Mann Liste 1
- Mann Liste 1
- Mann Liste 2
- Mann Liste 1
- Frau Liste 3
- Mann Liste 4
- Mann Liste 8 ... Da es 3 Frauen sein müssen, ist für Position 7 eine Frau aus dieser Liste nachgerückt und für Position 8 eine Frau aus Liste 4, da es in Liste 1 keine Frauen gibt. NUN: Sind Position 4 (Mann aus Liste 4) und die Frau aus Liste 4 zurückgetreten. Jetzt rückt für den Mann aus Position 4 der Mann aus Position 10 (gleiche Liste 4) nach. Nun fehlt aber eine Frau! In Liste 4 gibt es noch eine Frau. Aber: zählt die Positon 10 dann noch? Schließlich ist dieser Mann ja bereits nachgerückt!! Ist nun nicht die Position 11 dran: Mann aus Liste 8- hier gibt es durchaus eine Frau, die die Stelle übernehmen kann.
????
Dieser Fall ist NICHT konstruiert! Und es ist dringend, da es um Beratungen über Kündigungen etc. gibt.
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Community-Antworten (2)
07.07.2009 um 11:03 Uhr
@ Radius, sehr verwirrend Deine Angaben. Wieviel Mitglieder hat der BR denn? Wieviel Stimmen haben die Listen jeweils bekommen? Wie ist die Reihenfolge auf den einzelnen Listen? Warum sollte der Mann aus Position 4 auf Psition 10 nachrücken?
07.07.2009 um 11:30 Uhr
Ich gehe mal davon aus, ihr habt einen 9er BR. Für den Mann aus Liste 4 rückt der Mann aus Liste 4 nach und für die Frau aus Liste 4 rückt die Frau aus Liste 4 nach. Grundsätzlich kommen die Nachrücker aus der gleichen Liste, solange vorhanden. Erst, wenn diese erschöpft ist fallen die Mandate an andere Listen
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