Erstellt am 17.02.2022 um 16:45 Uhr von seehas
Wenn es keine Quote gibt, dann kommt auch niemand durch die Quotenregelung in den BR. Die eine Frau die sich hat aufstellen lassen wird dann also die nötigen Stimmen erreichen müssen um regulär in den BR gewählt zu werden.
Erstellt am 17.02.2022 um 17:19 Uhr von celestro
Immer wenn man denkt "ich habe schon alles verrückte erlebt", kommt jemand mit einer noch verrückteren Idee um die Ecke.
"andere Kollegen sind der Meinung, das dies keine Rolle spielt, weil es nur um die „Mindestplätze“ geht."
Wie denken denn diese Kollegen? Das Verhältnis an Frauen ist so gering, das ihnen trotzdem KEIN Sitz zusteht (also kein Mindestsitz). Diese Frau soll aber schon mit 1 Stimme (ihre eigene wird sie jawohl am Ende haben) in den BR einziehen? Wieso?
Frag Deine Kollegen mal: Wenn es (für Euch eine Quote gäbe) ... also genug Frauen da wären, dass den Frauen ein Mindestsitz zustünde ... dann würde diese einzige Frau auch mit nur 1 Stimme in den BR einziehen. Da bei Euch den Frauen kein Mindestsitz zusteht, kann wohl kaum "die gleiche Regelung ziehen". Denn sonst könnte man sich ja das mit der Quote gleich sparen.
Erstellt am 17.02.2022 um 19:12 Uhr von MichiM
Was soll ich sagen ?♂️
Bin ja ganz eurer Meinung.
Etwas zu widerlegen, was nicht vorgesehen ist, ist ja fast unmöglich. Daher ja die Frage ?
Erstellt am 17.02.2022 um 21:03 Uhr von celestro
"Etwas zu widerlegen, was nicht vorgesehen ist, ist ja fast unmöglich."
So ungefähr, ja. Es ist einfach eine so absurde Idee ... auf die niemand logisch denkendes kommen würde. Deshalb steht das natürlich nicht nochmal extra im Gesetz ... und es kommt auch niemand auf die Idee, so zu agieren ... und das ein Gericht das dann einkassieren müsste.
Erstellt am 18.02.2022 um 11:27 Uhr von Relfe
die Ausgangslage ist falsch: etwas zu widerlegen, was nicht vorgesehen ist
korrekt: etwas zu belegen, was vorgesehen ist.
--> wenn die Kollegen der Meinung sind, man habe trotz fehlender Minderheitsitze ein Recht auf einen nicht vorhandenen Sitz, dann möchten diese das bitte belegen.
ein Alibi beweist auch nicht, das man es nicht war, sondern nur das man zum Tatzeitpunkt an einem anderen Ort war oder etwas anders getan hat. Da man z.B nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann, schließt es also aus, das man am Tatort war. Man beweißt also nicht seine Unschuld, sondern den logischen Zusammenhang seiner Unschuld.
Man kann nicht beweisen, das es etwas nicht gibt.
Man kann max. nachweisen, das man bisher keinen Nachweis für etwas gefunden hat.