besteht in einer Betriebsratswahl (normales Wahlverfahren und Mehrheitswahl) die Möglichkeit Garantiesitze zu vergeben.
Es wurden 9 BR gewählt davon 4 Minderheitenquote (Männer).
4 BR Sitze wurden als Garantiesitze für einzelne Organisationseinheiten reseviert und auch vergeben.
Der neue BR stellt jetzt 6 Männer (4 BR durch Minderheit und 2 BR durch Garantiesitz die restlichen 3 BR Sitze werden von Frauen belegt. 2 Männer wären nach Stimmengewichtung nicht gewählt)
Meine Frage ist:
- Können bei einer BR Wahl Garantiesitze vergeben werden?
- Hat das Geschlecht in der Minderheit auch dann Anspruch auf einen Garantiesitz, wenn die Minderheitenquote erfüllt ist und er nicht nach Stimmen gewählt wurde. bzw. muß nicht ein Garantiesitz der von der Minderheit besetzt wird, auch in der Quote berücksichtigt werden.