Erstellt am 21.03.2006 um 17:13 Uhr von Kölner
Eine einzige Stützunterschrift innerhalb der gesamten Wahl!
Erstellt am 22.03.2006 um 01:09 Uhr von pro reo
Dem Kölner würde ich folgen, aber...
ganz so einfach scheint es nicht, denn: Als Stützunterschrift wird auch die Unterschrift zur Annahme der eigenen Kandidatur gewertet, so dass die Bestätigung eine Stützunterschrift für sich selbst ist.
Als Wahlberechtigter hätte der Kandidat jedoch noch seine Unterschrift, mit der er sodann einen Kollegen unterstützten kann, frei.
@CWi
Hat euer Wahlvorstand also drei Stützunterschriften pro Kandidat festgesetzt, dann müßte der Wahlvorschlag mindestens zwei weitere Unterschriften aufweisen.
Stützunterschriften dürfen allerdings nur für einen Wahlvorschlag vergeben werden. Dies hat der WV zu überprüfen und auf Berichtigung zu drängen. Sollte keine Berichtigung erfolgen, dann gilt die Unterschrift auf dem zuerst eingereichten Vorschlag.