Ich hatte meine Frage wohl falsch gestellt..
Als Wahlvorstand haben wir beschlossen, dass jeder Kandidat drei Stützunterschriften mitbringen muss um als Betriebsrat kandidieren zu können. Wieviele Stützunterschriften darf jeder Wahlberechtigte vergeben? Soviele wie Betriebsräte gewählt werden, ín unserem Fall 5? Oder darf gesetzlich gesehen jeder nur eine Stützunterschrift vergeben? Hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt. Lieben Dank CWi