Hallo zusammen,
bin im WV und nun stellt sich bei uns die Frage, wieviel Stützunterschriften die Wahlkandidaten im einzelnen benötigen?

Lt. §14 Abs.4 BetrVG ist es ja wie folgt:
Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.

Was mich ein wenig verwirrt ist die Aussage in dem § mit der "Mindestens"/"Mindestens"-Regelung. Mindest drei oder mindesten 1/20 Stützunterschriften?
Wir haben 183 wahlberechtigte MA incl. Kundendiensttechniker und Außendienstmitarbeiter. Wieviel Unterschriften benötigt man dann?
9 oder 10 pro Person, weil ja nach der Formel es 9,15 wären?
Und warum nicht nur mindestens 3 Unterschriften?
Und wie soll es da möglich sein für die MA "draußen" diese zeitgerecht mit Orginalunterschriften zusammenzutragen?
Gibt es ein-eindeutige Aussagen zu dem Thema?
Danke für die Hilfe.