Erstellt am 23.04.2006 um 14:28 Uhr von bambule
Wenn nur eine Liste, dann automatisch Personenwahl (soweit ich weiß, was wäre das denn auch sonst für eine Wahl?!).
Sind 70 Wahlberechtigte wieviel Stützunterschriften währen nötig???
Stützunterschriften 1/20 der Belegschaft muss dem Wahlvorschlag zustimmen, mind. aber 3 AN.
Ist die Wahl überhaupt gültig??? Hört sich nach viel Arbeit für den Wahlvorstand an. Viel Glück!
Erstellt am 23.04.2006 um 14:36 Uhr von w-j-l
Hallo Marco4,
die Stützunterschriften (in eurem Falle 4) können für die gesamte Sammel-Vorschlagsliste eingeholt werden. Sie müssen nicht für jeden einzelnen Vorschlag (=Kandidat) eingeholt werden.
Woher weißt Du, dass die Stützunterschriften nicht eingeholt wurden? Sie müssen nicht mit der Vorschlagsliste veröffentlicht werden.
Erstellt am 23.04.2006 um 18:49 Uhr von Marco4
Hallo w-j-I
Stützunterschriften sind nicht eingeholt worden das ist mir bekannt weil ich im Wahlvorstand war. Das hätte ja auch irgendwo dokumentiert werden müssen oder? Der Wahlvorstand wo ich auch zugehörte wurde vom bestehenden Betriebsratsvorsitzenden unterstützt.
Wie der Ablauf sein muß wußten die wenigsten v. Wahlausschuß.
Stützunterschriften, Listenwahl u.s.w. sind nicht bekannt gewesen.
Habe selbe auch an der Wahl zum Betriebsratsmitglied teilgenommen.
Dort ist eine Stimmengleichheit bei mir zum letzten Betriebsratsmitglied und einen anderen Bewerber entstanden.
Was soll ich machen? Losentscheid oder Wahl als nichtig angehen?
Was machen und in welcher Zeit (die Wahl war am 20.04.06)
Erstellt am 23.04.2006 um 19:44 Uhr von w-j-l
Wartet einfach mal ab, ob die Wahl angefochten wird. Ich tendiere zur Anischt von Fayence, die (glaube ich) in ähnlicher Angelegenheit argumentiert hat, dass am Ende die Frage ist, ob die ggf. eingeholten 4 Stützunterschriften zu einem anderen Wahlergebnis geführt hätten. Das ist eher nicht anzunehmen.
Wenn bei der Verteilung der Sitze im BR die Stimmenzahl der Kandidaten für den letzten Sitz im BR gleich ist, dann ist tatsächlich zu losen (§22 Abs.3 der Wahlordnung).
Und für die nächste Wahl (wann auch immer) besorgt euch einen Kommentar zu BertVG und WO. Die braucht danach in jedem Falle auch der BR.
Erstellt am 23.04.2006 um 20:05 Uhr von Fayence
Marco4,
ehrlich gesagt geht mir bei solchen Fragen die Hutschnur hoch. Da werden BR-Wahlen von inkompetenten Wahlvorständen gestrickt, die wenigsten wissen wie eine Wahl abzulaufen hat und sagen nichts und der Rest macht irgendwie mit.
Dann ist das Ergebnis womöglich nicht so wie gewünscht (ich sage nur Losentscheid) und prompt wird sogleich eine Wahlanfechtung in den Raum geworfen. Und lass mich raten, Du gehörst zu den "wenigsten"!
Zu Deiner "Beruhigung", jetzt kommt es erst einmal zwingend zum Losentscheid, fein säuberlich nachlesbar im §22 Abs. 3 WO. Und die Wahlanfechtung ist im §19 BetrVG geregelt.
Viel Spass bei der Lektüre
Fayence
Erstellt am 23.04.2006 um 20:08 Uhr von Fayence
@ w-j-l
In dem anderen Fall ist die Wahl noch nicht gelaufen. Kölner hat für Abbruch der Wahl plädiert und ich für weiter machen.
Gruß
Fayence