Entfernung der Wahlwerbung?
Hallo, am Freitag war bei uns Betriebsratswahl. Habe auch kandidiert. Der AG duldete es, das jeder Kandidat Wahlwerbung per Aushang machen konnte. Da ich schon länger krank geschrieben bin, schickte ich dem WV vier Werbezettel die er auch aushing. Am Freitag wurde ich von einem Kollegen angerufen, der mir berichtete, das der Logistikleiter mit den Worten "wer länger krank ist wird nicht gewählt" die Aushänge entfernt hat. Ich sehe hier einen groben Verstoß gegen die Wahlordnung! Wie soll ich mich verhalten? Ist die Wahl anfechtbar, da ein leitender Angestellter in die Wahl eingegriffen hat?
Gruß Heinz
Community-Antworten (10)
27.03.2010 um 23:39 Uhr
leitplanke Ich sehe da keinen Verstoß gegen die Wahlordnung. Es ist nicht schön was der Logistikleiter da gemacht hat. Einzige Möglichkeit, sofort eine einstweilige Verfügung gegen die Person des Logistigleiter, mit der dem Logistikleiter ein Zwangsgeld angedroht wird für den Fall, dass er die Wahlwerbung nicht wieder aushängt und sie künftig hängen lässt. Hier solltest du aber eidesstattliche Erklärungen von anderen Wahlbewerbern vorlegen, die bestätigen, dass der AG die Wahlwerbung im Betrieb ausdrücklich erlaubt hat.
O.G. kannst du bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht einreichen.
27.03.2010 um 23:57 Uhr
@leitplanke Wurdest du denn "aus diesem Grund" nicht gewählt?
28.03.2010 um 09:35 Uhr
Wenn sich jemand an der Wahlwerbung vergreift, ist das (nach meinem Empfinden) Thema für den Wahlvorstand.
28.03.2010 um 19:32 Uhr
Paddy Das der Wahlvorstand auch für den Schutz der Wahlwerbung zuständig ist, ist ein Irrtum. Der Wahlvorstand hat nur die Betriebsratswahlen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abzuwickeln und mehr nicht. Er hat weder die Arbeitnehmer über die Wahl zu beraten, noch irgendwelche Vordrucke von Listen herauszugeben, usw.. Auch ist es nicht seine Aufgabe irgendwelche Wahlwerbung zu verteilen oder auszuhängen und diese vor der Entfernung zu schützen. Der Wahlvorstand hat in jedem Fall seine Unabhängigkeit zu wahren. Das ist nicht mehr gegeben wenn er z.B. für bestimmte Personen Wahlwerbung bekannt macht, Mitarbeiter vorab über eingereichte Listen informiert, usw..
Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage für den Wahlvorstand um in solch einem Fall aktiv zu werden.
28.03.2010 um 21:49 Uhr
Was kann ich denn überhaupt jetzt noch nach der Wahl machen? Sollte ich wirklich rechtlich gegen vorgehen?
29.03.2010 um 01:15 Uhr
leitplanke Für eine erfolgreiche Wahlanfechtung ist dieser Vorfall nicht ausreichend. Du alleine kannst eine Wahl nicht anfechten. Hier hättest du sofort handeln müssen und zwar direkt gegen den Logistkleiter. Damit hättest du dir auch entsprechenden Respekt verschafft, aber so sieht er dich wohl als Kasperle.
29.03.2010 um 01:19 Uhr
Hier hättest du sofort handeln müssen und zwar direkt gegen den Logistkleiter. Eher schwierig, wenn man krank geschrieben ist!
29.03.2010 um 11:23 Uhr
@der alte Heini
wenn ich mir deine Ausführungen so anschaue stellen sich bei mir zwei elementare Fragen:
Sollte der WV Listen verteilen , Listen bekannt geben,Listen unterstützen ist die Wahl dann anfechtbar ? Wie verhält es sich wenn der WV selbst kandidiert ?
29.03.2010 um 21:40 Uhr
Also meine Meinung ist, das die Betriebsleitung in die Wahlwerbung eingegriffen hat und somit das Wahlergebnis zu Gunsten der Betriebsleitung ausfallen könnte. Warum hat der Logistikleiter denn meine Zettel entfernt? Wenn ich ein Kasperle wäre hätte er sie doch hängen lassen können? Oder ist es einfach Angst, weil ich gewählt werden könnte? Habe in den letzen 3 Jahren zweimal gegen die Firma geklagt, zweimal gewonnen!
Jetzt stellt Euch mal vor, ich werde gewählt? Das ist bestimmt nicht im Sinne der Firma, oder?
Was kann bzw. sollte ich tun?
Gruß Leitplanke
29.03.2010 um 23:15 Uhr
...Jetzt stellt Euch mal vor, ich werde gewählt?...
Die Wahl war doch schon.
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