Ein Kollege hat die privaten Telefonnummern der Mitarbeiter aus unserer Einrichtung einem Listenkollegen, welcher in einer anderen Einrichtung unseres Verbandes tätig ist, zur Verfügung gestellt.
Nun wurde ich als Wahlvorstandsvorsitzende von Kolleginnen angesprochen, die sauer sind, dass a) ihre Telefonnummer dem Anrufer gegeben wurde und
b) sie privat telefonische Wahlwerbung erhalten.

Wie soll ich jetzt als Wahlvorstand reagieren?
Was ist verboten und wie geht man dann dagegen vor?


Grüße aus dem Ruhrgebiet