Erstellt am 23.03.2010 um 18:30 Uhr von wahlvst
chinchilla
ganz einfach, es geht den WV nichts an!!!
Erstellt am 23.03.2010 um 19:21 Uhr von Putzer
chinchilla,
sind die Telefonnummerer öffentlich im Telefonbuch von den Mitarbeiter/in oder sind es Händynummern nicht öffentlich? Wenn HN-Nummern, dann GF einschalten - Datenschutz -
Putzer
Erstellt am 23.03.2010 um 20:02 Uhr von wahlvst
Putzer
sorry, aber das geht auch die GF nichts an. Hier könnte dann nur Betroffene ggf. rechtliche Schritte prüfen usw.
Private Daten weitergeben wäre nur dann ggf. etwas was den AG interessieren könnte, wenn man Daten dienstlich erworben hätte, z.B. aus dem geschäftl. Tel-Verz.
Erstellt am 23.03.2010 um 20:29 Uhr von chinchilla
Die Telefonliste befindet sich im Mitarbeiterraum. Die weitergegebenen Nummern sind nicht in einem Telefonbuch. Die Damen hatten sich an mich als WV gewandt, weil es um Wahlwerbung geht. Sie wollten wissen,ob das private Anrufen zu Wahlwerbezwecken rechtens ist und eine, wie der Kollege ihre Nummer einfach weitergeben kann und sie dagegen etwas unternehmen kann.
Was soll ich denen denn nun antworten?
Erstellt am 23.03.2010 um 20:37 Uhr von wahlvst
chinchilla
Nochmals, gar nicht geht den WV nichts an und er sollte sich an seine Aufgaben lt. BetrVG/WO halten um die Wahl nicht anfechtbar zu machen.
Erstellt am 23.03.2010 um 20:53 Uhr von chinchilla
wahlvst
Wir halten uns ganz gewiss an die WO!
Deiner Meinung nach sollte ich den Damen sagen: Es geht mich nichts an.
Vielleicht sollte ich den Damen noch das Forum empfehlen....
Erstellt am 23.03.2010 um 21:09 Uhr von nicoline
chinchilla,
Du kannst doch den Damen sagen, dass Du bzw. der WV damit überhaupt nichts zu tun hast/hat und dass sie sich bitte direkt an die Anrufer wenden mögen.