Hallo ridgeback,
vielen Dank für die Antwort (Beitr.Nr. 148579) zu meiner Frage, wie befristete Verträge auf der Wählerliste zu behandeln sind (Beitr.Nr. 33964).
Hier meine Anschlussfrage: ist es jedoch zutreffend, dass Mitarbeiter mit befristeten Verträgen auf jeden Fall an der BR-Wahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag dem Betrieb angehören?
Mit besten Grüßen Mavrosmeter