Wählerliste und Wahlvorschläge: Bedeutung der Spalte "Beschäftigung im Betrieb"
Vorausgeschickt: Vereinfachtes Wahlverfahren, einstufig. Es gibt bei unserer Wahlvorbereitung (Wählerliste, Wahlvorschläge) bei der Spalte "Beschäftigung im Betrieb" Widersprüche. In der vom AG gemeldeten Wählerliste steht eine Bezeichnung, in den Wahlvorschlägen der Kollegen stehen z.T. andere Funktionsbezeichnungen. Es sieht so aus, dass die Funktionsbezeichnung in der Wählerliste nicht denen in den Arbeitsverträgen der Kollegen entspricht. Einsprüche gegen die Wählerliste hat jedoch keiner erhoben.
Inwieweit ist das für die Gültigkeit der Wahl relevant? Welche Bezeichnung muß auf der veröffentlichten Liste der Wahlvorschläge und auf dem Stimmzettel stehen?
Community-Antworten (1)
20.04.2010 um 08:34 Uhr
Moin,moin caramba! Die überwiegende Art der Beschäftigung im Betrieb muss erkennbar sein.Also statt"Anlagenbediener" kann da auch "Produktion" stehen.Es gibt keine Einsprüche-na dann:Wo kein Kläger,da kein Richter. Zwingend erforderlich ist aber die korrekte Übereinstimmung der Bezeichnung auf der Vorschlagsliste und dem Stimmzettel.Erfolgreiche Wahl!!!
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