Lieber Otto,

besten Dank für die fundierte Antwort, habe es in diesem Sinne vermutet.

Ich hätte noch eine abschließende Frage:

Wahl nach § 14a Nr. 3 BetrVG, demnach lt. § 36 WO. Ich komme nicht zurecht mit den Termini "Wahlvorschläge", konkret was die Fristen anbelangt. Einerseits wird von einer "angemessenen Frist" hinsichtlich der Wahlvorschläge (wohl ab Veröffentlichung des WA) gesprochen, anderseits ist das Fristende "spätestens 1 Woche vor dem Tag der WahlVerslg." gesetzlich vorgegeben. Geht in vorgesehenem Terminplan folgender Wahlablauf: Bekanntmachung WA und Wählerliste am 07.03., Ende Einspruchsfrist gegen Wählerliste 10.03., Fristende Wahlvorschläge zwei Wochen, d.h. am 21.03.? Hier komme ich nicht recht mit der Vorgabe "Fristende spätestens eine Woche vor dem Tag der WahlVerslg.". Die WahlVerslg. ist nämlich für den 10.05. vorgesehen, gilt dann Fristende 02.05. oder 21.03. lt. Wahlausschreiben?

Vielen Dank!
Wilhelm

P.S. Habe bereits ein W.A.F. BR-Wahl-Seminar in Inzell gebucht (13./14.02.2006).