Hallo,
Die Frage gehört zur Aufstellung der Wählerliste: können Mitarbeiter mit befristeten Verträgen in die Wählerliste aufgenommen werden, deren Vertrag nach dem Tag des Wahlausschreibens jedoch vor dem Wahltag endet?
Beispiel: Erlass Wahlausschreiben am 24.3.; befristeter Vertrag endet am 31.3. Wahltermin im Mai.

Was tun, wenn die Anzahl der befristeten Verträge, die in der fraglichen Zeit auslaufen, so hoch ist, dass bei Erlass des Wahlausschreibens entschieden werden muss, ob nur 3 oder 5 Betriebsräte gewählt werden können?
Mit besten Grüßen Mavrosmeter