Darf vor Kunden Wahlwerbung gemacht werden?
Hallo, ich habe eine Frage in punkto Betriebsratswahlen. Eine Betriebsrätin hat vor zwei Wochen eine Veranstaltung unseres Unternehmens zum Anlass genommen, nicht nur Kandidaten für ihre Liste zu suchen, sondern auch Wahlwerbung für sich zu machen. Leider hat sie das vor Kunden unseres Unternehmens getan, für die diese Veranstaltung gedacht war. Ich weiß nicht, ob sie das mit Absicht oder aus Versehen gemacht hat. Auf jeden muss sie es billigend im Kauf genommen haben, denn es war ja schließlich eine Veranstaltung für Externe, auch wenn viele Interne anwesend waren! Ist so ein Verhalten in Ordnung?
Community-Antworten (5)
07.03.2010 um 16:04 Uhr
Hallo, solange es den Chef nicht stört kann man das machen.
07.03.2010 um 16:10 Uhr
Den Chef, und nicht nur den, hat es gestört.
07.03.2010 um 19:04 Uhr
werwiewas womit möchtest Du dieses Verhalten denn geahndet sehen?
07.03.2010 um 20:05 Uhr
Hallo Nicoline, es geht nicht um "ahnden", sondern darum, ob ein Betriebsrat das darf oder nicht. Ich gehöre nicht zu denen, die zur "Ahnden-Liga" zählen. Dann würde ich mich auch nicht bei WAF kundig machen. Letzten Endes hat das Verhalten aber für Befremden gesorgt, bei den Kunden, bei den Kollegen und bei den Chefs. Und aus diesem Grund möchte ich nicht nur wissen, was ein Betriebsrat darf, sondern auch einmal, was ein Betriebsrat nicht darf... Kann ja aber auch sein, dass die Aufregung völlig umsonst, weil alles vollkommen i.O. ist. Aber auch das wüßte ich eben gern.
07.03.2010 um 22:26 Uhr
Tja, so sind wir halt mal - zu Allem muss irgendwo stehen, ob man es darf oder nicht.
Ich schätze mal, es ist nirgends gesetzlich verboten, in Gegenwart des Kunden in der Nase zu popeln. Und dennoch tut man es nicht.
Der Chef kann ja seine Missbilligung mit der Begründung von Takt und Anstand vorbringen. Und die Betriebsrätin sollte selbstkritisch drüber nachdenken. Ihre potenziellen Wählen tun es vielleicht schon.
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