Hallo Erwin, kriegsrat, brumbär tosca, hallo liebe Helfer

wieso zählt dann bei Wahlwerbung der § 119 BetrVG?? Darf man also keine Kugelschreiber drucken, mit z. B. Betriebsratswahlen 2010, wählt Lischen Müller?? Und bei Flyern auch nicht dieses so drucken, um sich im Unternehmen bekannt zu machen??

Wie sieht hier die Rechtliche Lage aus und können das andere Mitarbeiter das anklagen, als unlauterer Wettbewerb oder Bestechung von Mitarbeitern??