Erstellt am 15.02.2010 um 10:05 Uhr von mainpower
Hallo,
warum nicht? Die Wählerliste wird sowieso zur Einsicht ausgelegt, Er könnt ja auch alles abschreiben. Ich sehe also keinen Hinderungsgrund.
Erstellt am 15.02.2010 um 10:20 Uhr von BrumbärTosca
Aber was will der AG mit der Liste?
Die Wahl und alles was damit zusammenhängt hat den AG nichts anzugehen, er muss sich raus halten. Wenn die Wählerliste aushängt dann kann der AG ja abschreiben!
Erstellt am 15.02.2010 um 10:38 Uhr von RoteBerta
Kann Euch nicht ganz folgen. Wir haben vom Arbeitgeber alle erforderlichen Daten - also alle MA mit Tätigkeit, GebDat, Wohnanschrift usw., bekommen.
Wieso sollte der AG seine eigenen Daten nicht bekommen dürfen?
Rote Berta
Erstellt am 15.02.2010 um 10:40 Uhr von monalisa
@pit,
mit welcher Begründung verlangt euer AG diese - von ihm stammende (!) Liste?
Erstellt am 15.02.2010 um 11:05 Uhr von pitsieben
@ monalisa,
der AG möchte die Wählerliste haben, weil er wohl nachprüfen möchte, ob der WV die Minderheitsquote richtig berechnet hat.
Er hat auch Bedenken gegen die Anzahl der BRMtgl, die der WV im Wahlausschreiben festgestellt hat.
Er will wohl das Wahlausschreiben und die Wählerliste rechtlich überprüfen.
Der Wahlvorstand hat bei der Berechnung der Minderheitsquote auch die Leih-AN mit einbezogen, die bei uns wahlberechtigt sind.
Auch bei der Größe des Betriebsrates wurden die Leih-AN berücksichtigt, weil sie schon seit 4 Jahren ständig bei uns beschäftigt sind, deswegen statt 7 nun 9 BRMtgl.
Dieses waren Empfehlungen, die Mitgliedern des WV auf einen Seminar des DGB`s gegeben worden sind.
Wir rechnen mit einer Wahlanfechtung und der neue BR sollte diesen Rechtstreit bis zum BAG durchziehen.
Erstellt am 15.02.2010 um 11:12 Uhr von BrumbärTosca
Dann soll der AG warten bis der Wahlvorstand die Wählerliste veröffentlicht!
Dann kann er ja abschreiben ;) !
Erstellt am 15.02.2010 um 11:19 Uhr von mainpower
BrumbärTosca,
das ist doch Kinderei.
Erstellt am 15.02.2010 um 12:40 Uhr von RoteBerta
Kann Euch nicht ganz folgen. Wir haben vom Arbeitgeber alle erforderlichen Daten - also alle MA mit Tätigkeit, GebDat, Wohnanschrift usw., bekommen.
Wieso sollte der AG seine eigenen Daten nicht bekommen dürfen?
Rote Berta
Erstellt am 15.02.2010 um 14:15 Uhr von paula
Das BAG hat mit Beschluss vom 27.07.2005, Az. 7 ABR 54/04 entschieden, dass der BR nach der Wahl die UNterlagen auf alle Fälle herausrücken muss. Und nicht nur die Wählerliste.
Daher sollte der Wahlvorstand wenn er jetzt schon mit einer Anfechtung rechnet besonders sorgfälltig arbeiten. Der AG bekommt die Sache nämlich und kann daraus dann Honig für seine Anfechtung saugen
Erstellt am 15.02.2010 um 18:44 Uhr von Troisdorfer
Ich sehe es wie BrumbärTosca,
soll der AG doch ans Schwarze Brett schauen gehen,
immer diese sonder Wünsche,der WV hat wichtigeres zu tun ;-)
Tsss immer diese Arbeitgeber .