Fragen zur 50er Regelung
Hallo,
in unserem Betrieb steht ebenso eine neue Betriebswahl an. Hierzu ergeben sich nun unsererseits allerdings Unstimmigkeiten diverser Interpretationen, wie folgt geschildert:
Wir verfügen über 49 festangestellte Mitarbeiter und 16 Leiharbeiter. Unter Vorraussetzung der 3-Monatsregel für LA besitzen somit insgesamt 65 Personen das aktive Wahlrecht. Bezieht man sich nun sowohl für die Festlegung der künftigen BR-Mitgliedergröße, als auch auf die Frage Personenwahl/Listenwahl auf die Zahl der aktiv wahlberechtigten oder doch "nur" auf die Anzahl der festangestellten (ständig wahlberechtigten) Arbeitnehmer?
Anders gefragt, ist hierbei eine Personenwahl sowie die Beibehaltung der 3-BR-Mitgliedergröße möglich, indem man sich nur auf die Anzahl der festangestellten MA beruft? Oder müssen auch hierbei die Leiharbeiter mitberücksichtigt werden?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Community-Antworten (3)
27.01.2010 um 15:20 Uhr
Leiharbeitnehmer zählen nicht mit bei der Berechnung Anzahl BR-Mitglieder. Haben nur Wahlrecht !!!
27.01.2010 um 15:39 Uhr
hallo, § 9 BetrVg spricht von " in der Regel" beschäftigten MA. Ich würde sagen wenn die LA über einen längeren Zeitraum ( mind. 6 Monate) beschäftigt wurdenoder noch werden könnten sie bei der BR Mitgliederanzahl berücksichtigt werden
27.01.2010 um 16:16 Uhr
@ stony Lies mal den Eintrag deines Vorgängers, so ist es richtig
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