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Nachträgliche Änderung der Org-Verfügung

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Jedocuss
Feb 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, vielen Dank vorab für eure vielen Antworten und Unterstützung. Ich habe mal wieder eine Frage. Es gibt bei uns eine Organisationsverfügung, in der auch geregelt ist, welche Voraussetzungen für eine Gehaltserhöhung unablässig sind. Im November kam der Passus hinzu das auch die Einhaltung der Home-Office Regelung von 50/50 dazu gehört. Nun wird einigen AN im Mitarbeitergespräch eine Gehaltserhöhung verwehrt, mit dem Argument, das sie in 2024 die HO-Regelung nicht eingehalten hätten. Ist es rechtens das eine nachträgliche Änderung als bindende Voraussetzung genommen wird? Wie kann ein BR dabei helfen? Vielen Dank für eure Hilfe.

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Community-Antworten (1)

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IlkaB

07.02.2025 um 08:30 Uhr

"Einhaltung der Home-Office Regelung von 50/50 "

spannender Ansatz. Der Mitarbeiter muss also die Hälfte der Zeit aus dem Homeoffice heraus arbeiten, um eine Gehaltserhöhung bekommen zu können?

Schon klar, so ist das eher nicht gemeint. Würde ich aber den AG mal fragen °<|:-D

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