Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf die Bezeichnungen "Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe".

Wir wählen im vereinfachten einstufigen Verfahren:
- ist es richtig, dass Wahlvorschläge bis eine Woche vor dem Wahltermin eingereicht werden können und ich diese Frist nicht verlängern kann (also nur bis zwei Wochen vor Wahltermin?
- erst nach Bekanntwerden der Wahlvorschläge kann ich die Briefwahlunterlagen versenden? ja/nein?
- Wenn eine Person "Briefwahl" beantragt; ist dass dann gleichzusetzen mit der Beantragung einer "nachträglichen Stimmabgabe"? Oder muss in diesem Antrag dann die Bezeichnung "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe" auftauchen?
- es gibt eine Langzeiterkrankte Person bei uns. Ist dass also automatisch ein Antrag auf "Briefwahl" oder "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe"? Gleich nach Bekanntwerden der endgültigen Wahlvorschläge versende ich an diese Person die Wahlunterlagen. Müssen diese bis zum ursprünglichen Wahltermin zurück sein, oder ursprünglicher Wahltermin plus ca. 3-4 Tage
- gibt es also einen Unterschied zwischen Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

Vielen Dank für eure Antwort.