Briefwahl / nachtraegliche schriftliche Stimmabgabe
Moin,
wir sind ein Klein(st)betrieb mit ca. 4X AN und waehlen deshalb im vereinfachten, einstufigen Verfahren den neuen BR.
Am 16. Mai endet die Frist fuer die Abgabe von Wahlvorschlaegen; da im Wahlausschreiben keine Uhrzeit steht, lassen wir das Licht bis Mitternacht brennen ... und koennen entsprechend fruehstens am 17. (Sa.) anfangen, Briefwahlunterlagen zu verschicken.
Nun hat uns ein Kollege heute (15.) mitgeteilt, dass er ab dem 19. im Urlaub sei und briefwaehlen wolle. Er hat in recht selbstbewusstem Ton gefordert, wir sollen doch sicherstellen, dass die Unterlagen bis Sonntagmorgen 8 Uhr bei ihm sind. Was natuerlich nicht funktionieren wird.
Was mache mer nun? Stellen wir die Briefwahlunterlagen zu und ueberlassen es dem Kollegen, sich diese an den Urlaubsort nachsenden zu lassen und Sorge dafuer zu tragen, dass sie fristgerecht (also bis zum 23. Mai um 20 Uhr - da endet die Wahlversammlung) eingehen? Oder legen wir seinen Antrag so aus, dass er die nachtraegliche schriftliche Stimmabgabe verlangt? Der Kollege wird uebrigens bis mind. zum 27. im Urlaub sein.
Ratlosen Gruss vom
JePilein
Community-Antworten (1)
27.06.2014 um 18:25 Uhr
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