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Abgrenzung Briefwahl / nachtraegliche schr. Stimmabgabe

J
JePilein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

im Wahlforum ist der Beitrag mit Liebes(und Antwort)entzug bestraft worden, deshalb hier nochmals:

Moin,

wir sind ein Klein(st)betrieb mit ca. 4X AN und waehlen deshalb im vereinfachten, einstufigen Verfahren den neuen BR.

Am 16. Mai endet die Frist fuer die Abgabe von Wahlvorschlaegen; da im Wahlausschreiben keine Uhrzeit steht, lassen wir das Licht bis Mitternacht brennen ... und koennen entsprechend fruehstens am 17. (Sa.) anfangen, Briefwahlunterlagen zu verschicken.

Nun hat uns ein Kollege heute (15.) mitgeteilt, dass er ab dem 19. im Urlaub sei und briefwaehlen wolle. Er hat in recht selbstbewusstem Ton gefordert, wir sollen doch sicherstellen, dass die Unterlagen bis Sonntagmorgen 8 Uhr bei ihm sind. Was natuerlich nicht funktionieren wird.

Was mache mer nun? Stellen wir die Briefwahlunterlagen zu und ueberlassen es dem Kollegen, sich diese an den Urlaubsort nachsenden zu lassen und Sorge dafuer zu tragen, dass sie fristgerecht (also bis zum 23. Mai um 20 Uhr - da endet die Wahlversammlung) eingehen? Oder legen wir seinen Antrag so aus, dass er die nachtraegliche schriftliche Stimmabgabe verlangt? Der Kollege wird uebrigens bis mind. zum 27. im Urlaub sein.

Ratlosen Gruss vom

JePilein

2.33205

Community-Antworten (5)

R
rolfo

16.05.2014 um 15:21 Uhr

Ihr seid 4 AN und wählt einen BR????

J
JePilein

16.05.2014 um 15:36 Uhr

4X. Genauer gesagt 42. Was aber fuer meine Frage irgendwie irrelevant ist ... ?

P
pillepalleTR

16.05.2014 um 15:50 Uhr

"und koennen entsprechend fruehstens am 17. (Sa.) anfangen" Wird bei euch betriebsüblicherweise am Samstag gearbeitet? Wenn nein, werden die BW-Unterlagen frühestens am Montag verschickt.

Vllt. kann der Kollege euch ja mitteilen, wo ihr die BW-Unterlagen dann am Montag (oder Samstag je nach Antwort auf die Fragen oben) geschickt werden sollen. (Heimat- oder Urlaubsanschrift). Dann gehen die BW-Unterlagen -wie in jedem anderen Fall auch- per Post raus. Wann sie ihm zugestellt werden, ist dann nicht mehr eure Sache. Oder er holt sie persönlich im Urlaub bei euch - wahlweise läßt er sie (per Kurier) abholen.

Lasst euch als WV nicht unter Druck setzen. Schwerpunkt eurer Arbeit sollte darauf liegen, gewissenhaft und gründlich zu arbeiten.

Ganz am Rande: ich würde wetten, dass ihr auf den BW-Rücklauf dieses Kollegens vergebens warten werdet. Diejenigen, die die dicksten Backen machen....

J
JePilein

16.05.2014 um 17:45 Uhr

... er wird (oder wuerde jedenfalls) waehlen. Ist einer von Zweien, die gerade ein dickes Geschenk bekommen haben (bleiben ab Juni 1,5 Jahre bei fortlaufenden Bezuegen zu Hause & sind danach Rentner). Dafuer erwartet mein Chef eine Gegenleistung. Und die ist ganz klar das Wahlverhalten dieser (und anderer) Kollegen.

Aber das ist eine andere Baustelle.

Gruesse vom

JePilein

H
Hoppel

18.05.2014 um 18:52 Uhr

@ JePilein

"Was mache mer nun? Stellen wir die Briefwahlunterlagen zu und ueberlassen es dem Kollegen, sich diese an den Urlaubsort nachsenden zu lassen und Sorge dafuer zu tragen, dass sie fristgerecht (also bis zum 23. Mai um 20 Uhr - da endet die Wahlversammlung) eingehen? Oder legen wir seinen Antrag so aus, dass er die nachtraegliche schriftliche Stimmabgabe verlangt? "

Hier gibt es nichts auszulegen!

Im vereinfachten Wahlverfahren gibt es nur die NACHTRÄGLICHE schriftliche Stimmabgabe.

Der § 24 Abs.1 WO/BetrVG wird durch den § 35 WO/BetrVG verdrängt, womit der § 14a Abs.4 BetrVG spezifiert wird ( Wahlberechtigten Arbeitnehmern, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats nicht teilnehmen können, ist Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe zu geben).

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