Hallo Forum,
es gibt da noch eine Frage für unsere BR Wahl am 7.3.06.

"ZITAT aus dem Wahlausschreiben"Arbeitnehmer/innen, die zum Zeitpunkt der Wahlversammlung wegen Abwesenheit vom Betrieb voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, können beim Wahlvorstand bis drei Tage vor der Wahlversammlung, d.h. bis zum 02.03.2006, die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen. Briefwähler/innen und Beschäftigte, die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt haben, müssen ihre Briefwahlunterlagen bis zum ????????? an den Wahlvorstand unter oben genannter Betriebsadresse zugestellt haben."ZITAT ENDE""

Bis wann müssen unter ????? die Briefwahlunterlagen zugestellt sein ?
Vielen Dank.