Erstellt am 15.04.2018 um 10:41 Uhr von MaJoK
Warum hat der WVS denn die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beschlossen, war ihm bekannt das jemand nicht an der Wahl teilnehmen kann?
Ihr könnt die Zeit natürlich ändern, müsst die dann aber allen Briefwählern rechtzeitig zuschicken, siehe §24 Schriftliche Stimmabgabe.
Sollte bis zum 20.04.2018 kein Antrag für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe eingehen wäre euer Termin am 27.04.2018 nicht mehr notwendig.
Wann geht den bei euch im Unternehmen die Tagespost ein? Das wäre dann der letzte mögliche Termin für Briefwahl (bzw das Eintreffen letzter Unterlagen)
Erstellt am 15.04.2018 um 10:57 Uhr von Lumpi80
Hallo, danke für die Antwort. Es gibt Mitarbeiter die im Außendienst sind und somit nicht am Wahltag die Möglichkeit haben zu wählen. Es werden also auf jeden Fall Anträge auf nachträglich schriftliche Stimmabgabe eingehen.
Unsere Post kommt bis mittags. Damit alles Safe wäre, würden wir gesondert in einer Mail die Mitarbeiter informieren das die stimmzettel bis spätestens 15 Uhr am 27.04.18 bei uns eingegangen sein müssen. Wir würden dann ab 15:30 auszählen.
Erstellt am 15.04.2018 um 11:09 Uhr von Krambambuli
Korrekt ist das alles nicht. Aber vielleicht - Augen zu und durch.
Erstellt am 15.04.2018 um 11:23 Uhr von Lumpi80
Was wäre denn korrekt? Die Zeit wie im wahlausschreiben 17 Uhr beibehalten und dann steht der Wahlvorstand alleine im Büro und zählt aus ? Wir möchten nur gewährleisten das die KollegInnen auch zur auszählung kommen. Um 17 Uhr stehen wir sonst alleine da und eigentlich ist das Büro schon zu.