hallo.
mich würde interessieren, ob es eine gesetzliche regelung gibt,
wie sich die reihenfolge in einer vorschlagsliste (bei listenwahl) gibt.
sprich: was passiert, wenn sich die leute in einer liste nicht einig werden?
a) nach dem zeitpunkt, wie sie sich bei wahlvorstand gemeldet haben
b) alphabetisch
c) los
das muss es doch richtlinien geben.
problem: wenn kurzfristig aus einer liste (personenwahl) doch eine listenwahl gibt. d.h. sich einige leute der "gemeinschaftsliste"streichen lassen und ne eigene liste aufmachen. wer bestimmt dann die reihenfolge der ursprünglichen liste?
wir blicken da net durch.

danke
thomas