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Reihenfolge in einer Vorschlagsliste - gibt es da eine gesetzliche Regelung?

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jaboboman
Nov 2016 bearbeitet

hallo. mich würde interessieren, ob es eine gesetzliche regelung gibt, wie sich die reihenfolge in einer vorschlagsliste (bei listenwahl) gibt. sprich: was passiert, wenn sich die leute in einer liste nicht einig werden? a) nach dem zeitpunkt, wie sie sich bei wahlvorstand gemeldet haben b) alphabetisch c) los das muss es doch richtlinien geben. problem: wenn kurzfristig aus einer liste (personenwahl) doch eine listenwahl gibt. d.h. sich einige leute der "gemeinschaftsliste"streichen lassen und ne eigene liste aufmachen. wer bestimmt dann die reihenfolge der ursprünglichen liste? wir blicken da net durch.

danke thomas

3.06202

Community-Antworten (2)

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otto

17.02.2006 um 01:22 Uhr

Hallo Thomas, welches Demokratieverständnis steht denn hinter Ihrer Frage? Wenn Wahlvorschläge nicht so ausfallen wie ich mir sie wünsche, muss es doch eine gesetzliche Regelung geben, die Wahl nach meinen Wünschen zu manipulieren zu können! Vermute ich richtig, dass Sie Mitglied des Wahlvorstands sind? Wenn ja: Was mischen Sie sich denn in Wahlvorschlagslisten, Reihungen auf einer Wahlvorschlagslisten usw. ein? Das geht doch den Wahlvorstand überhaupt nichts an!!! Wenn sich Kandidaten/innen über die Reihenfolge auf einer Wahlvorschlagsliste nicht einig sind: Was geht Sie das an? Die sollen sich einigen, bevor sie den Wahlvorschlag einreichen. Was kümmert es Sie, dass auch noch eine zweite Wahlvorschlagsliste eingereicht wird? Sie haben sie entgegenzunehmen und auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Schluss, aus! Mehr Kompetenzen hat der Wahlvorstand nicht. Ich muss mich schon sehr wundern. Bei allgemein politischen Wahlen würde jeder - zu Recht - Zeter und Mordio schreien, wenn jemand auch nur auf die Idee käme, unerwünschte Kandidatenlisten nachträglich zu korrigieren. Bei BR-Wahlen scheint die Schamgrenze viel niedriger zu sein - von den Straftatbeständen einer Manipulation einer BR-Wahl ganz abgesehen. Ziemlich verständnislos otto

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NoLi

17.02.2006 um 11:54 Uhr

Hallo Thomas,

ganz unabhängig von allgemeinpolitischen Erwägungen. Wenn über eine Doppelkandidatur Leute von einer Liste auf eine andere Liste wechseln dann darf an der Reihenfolge der Kandidaten auf der Ursprungsliste nichts geändert werden (die Kandidaten die hinter den "Ausscheidern" stehen, rücken nur numerisch einfach eins vor). Würden hier Änderungen vorgenommen wäre die Liste definitiv ungültig. (siehe FITTING §14 Rdnr. 54 BetrVG)

Nur in dem Fall, dass für diese Liste noch keine Stützunterschriften geleistet worden sind, kann die Liste, mit Einverständnis aller Kandidaten, geändert werden.

Gesetzliche Regeln für die Erstellung der Reihenfolge auf einer Liste (bei Listenwahl und Personenwahl im normalen Wahlverfahren) gibt es nicht. Die Erstellung der Reihenfolge obliegt dem Listenführer, der das natürlich tunlichst mit seinen Listenbewerbern im Einklang festlegen sollte.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Gruss

NoLi

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