Erstellt am 17.03.2014 um 12:55 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an.
Erst wenn durch einen Ausfall die Quote des Minderheitengeschlechts nicht mehr gegeben ist, muss ein Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts nachrücken. Ansonsten gilt die normale Nachrückregel. Und da muss der Wahlvorstand per Los die Reihenfolge festlegen. Man weiß ja nicht mit Sicherheit, welche Nachrücksituation eintritt; daher die Festlegung durch Losentscheid.
Erstellt am 17.03.2014 um 13:14 Uhr von Oblatixx
Und da es der Wahlvorstand nicht geamcht hat, solltet ihr schnellstens die endgültige Reihenfolge auslosen.
Erstellt am 17.03.2014 um 13:22 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Und da muss der Wahlvorstand per Los die Reihenfolge festlegen."
Das ist so nicht richtig. Vorgeschrieben ist dies nur für den/die letzten zu vergebenden Sitz(e).
Insofern wird man in analoger Anwendung diesen Losentscheid wohl dem BR überlassen müssen. Wobei zu beachten ist, dass nachdem einmal gelost wurde, diese Reihenfolge für die Amtszeit festgeschrieben ist.
Erstellt am 17.03.2014 um 16:29 Uhr von kratzbuerste
Das ist eine gewagte These Pjöööng. Nur weil etwas als Mindestmaß "nur vorgeschrieben" ist, heißt das noch lange nicht, dass man den Rest "wohl dem BR überlassen müsse".
Richtig ist: Wenn es der WV nicht gemacht hat, muss es wohl der BR nachholen.
Richtig ist auch: Einmal gelost, gilt das für die ganze Amtszeit.
Erstellt am 17.03.2014 um 17:13 Uhr von Pjöööng
kratzbuerste, das ist keine "gewagte These" sondern einzige Möglichkeit hier. Der TE hat geschrieben "Sicherlich hätte das der WV nach der Wahl schon per Los klären können hat er aber nicht."
Wie würdest Du jetzt diese Situation lösen? Den WV gibt es nicht mehr, wer anders als der BR soll es dann Deiner Meinung nach machen?
Vor allem finde ich es befremdlich, wenn Du mich einerseits kritisierst, dann aber schreibst "Richtig ist: Wenn es der WV nicht gemacht hat, muss es wohl der BR nachholen." und Fakt ist hier nunmal dass es der WV nicht gemacht hat.