Erstellt am 21.04.2010 um 12:33 Uhr von sueton
Hallo ratzer!
Sind die Sitze für das Geschlecht in der Minderheit erreicht,entscheidet das Los.
Wirst Du als Nachrücker angefordert,ein ausgeschiedenes BRM zu ersetzen,hast Du 3 Tage Zeit abzulehnen.Würde ich aber nicht tun.Engagierte BR werden immer gebraucht.
Erstellt am 21.04.2010 um 12:40 Uhr von rkoch
@sueton
Die Dreitagesfrist gilt nur unmittelbar nach der Wahl für gewählte BRM. Falls ein gewähltes BRM die Dreitagesfrist nutzt um seine Wahl abzulehnen wird der Nachrücker ja sofort zum gewählten BRM und dann steht diesem die Dreitagesfrist zu, usw. Ist dieses Verfahren einmal zu Ende gibt es keine Dreitagesfrist mehr.
ratzer bezieht sich offensichtlich auf Ersatzmitglieder. Ein solches hat kein "Mandat" sondern quasi nur einen Sonderstatus. Sobald das Ersatzmitglied für ein ausgeschiedenes oder verhindertes BRM nachrückt kann dieses (dann BRM) sein Amt niederlegen, ohne jegliche Frist.
Erstellt am 21.04.2010 um 12:57 Uhr von sueton
@rkoch
Hast recht.Ich habe mich fälschlicher Weise wirklich auf die Zeit unmittelbar nach der Wahl bezogen.So ein Forum ist ein gar nützlich Ding!
Erstellt am 21.04.2010 um 14:32 Uhr von rater
möchte mich für die schnelle Antwort bei sueton und rkoch bedanken !!!
von ratzer