Erstellt am 23.04.2014 um 10:12 Uhr von blackjack
Erstellt am 23.04.2014 um 10:54 Uhr von gironimo
siehe hierzu § 22 Abs. 3 WO:
3) Haben in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 für den zuletzt zu vergebenden Betriebsratssitz mehrere Bewerberinnen oder Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewählt ist.
Das gilt auch für die Nachrücker
Erstellt am 23.04.2014 um 11:50 Uhr von Thunfisch
@ gironimo,
erstmal vielen Dank,
aber das habe ich auch als erstes gedacht aber dann bin ich über den Satz zuletzt zu vergebenden Betriebsratsitz gestolpert. Den es handelt sich hier um Nachrücker und hier finde ich weder was im Gesetz noch einen Urteil wo sich auf Nachrücker bezieht oder sehe ich es zu verbohrt :-)
Erstellt am 23.04.2014 um 12:25 Uhr von Oblatixx
Er hat es doch geschrieben, es gilt für alle in der Reihenfolge. da gibt es NICHTS zu rätseln oder so ...
Erstellt am 23.04.2014 um 16:11 Uhr von gironimo
der Mut zur (gesetzes-)Lücke sei angebracht. Also sehe es nicht zu eng, nur weil noch kein Jurist aktiv geworden ist.
Bedenke, Ersatzmitglieder sind in dem Moment, wo sie ein BR-Mitglied vertreten, BR-Mitglied ohne wenn und aber. Da muss man schon wissen, wer an der Reihe ist.