Hallo zusammen,
die Frage bezieht sich auf das neue Kurzarbeitergeld (Corona).
Wir sind ein Betrieb der sich aus einer Zentrale und 3 Betriebsstätten zusammensetzt.
Die drei Betriebsstätten haben jeweils einen Betriebsrat, der sich dann zum Gesamtbetriebsrat wählt. Die Zentrale mit ca. 100 MA darf gar nicht wählen.
Nun soll der Gesamtbetriebsrat darüber entscheiden, ob die Firma Kurzarbeitergeld beantragen soll. Ich als MA in der Zentrale, fühle mich übergangen, wenn die Regelung für alle MA zutreffen sollte. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag keinen Passus enthalten, der das Thema Kurzarbeit regelt.

Kann eine solche Regelung über meinen Kopf hinweg beschlossen werden ??

Danke für Eure Hilfe.