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Zustimmung des Betriebsrates ohne den Betriebsrat wählen zu dürfen

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Hanko3006
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, die Frage bezieht sich auf das neue Kurzarbeitergeld (Corona). Wir sind ein Betrieb der sich aus einer Zentrale und 3 Betriebsstätten zusammensetzt. Die drei Betriebsstätten haben jeweils einen Betriebsrat, der sich dann zum Gesamtbetriebsrat wählt. Die Zentrale mit ca. 100 MA darf gar nicht wählen. Nun soll der Gesamtbetriebsrat darüber entscheiden, ob die Firma Kurzarbeitergeld beantragen soll. Ich als MA in der Zentrale, fühle mich übergangen, wenn die Regelung für alle MA zutreffen sollte. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag keinen Passus enthalten, der das Thema Kurzarbeit regelt.

Kann eine solche Regelung über meinen Kopf hinweg beschlossen werden ??

Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (6)

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UdoWoe

23.03.2020 um 16:21 Uhr

Warum habt ihr in der Zentrale keinen BR? Der BR entscheidet nicht darüber ob der AG Kurzarbeitergeld beantragt oder nicht. Das macht der AG. Der BR kann höchsten eine BV über den Umgang, die zeitliche Länge, welche Abteilungen es betrifft und wieviel der AG noch aufstockt noch mit bestimmen.

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Hanko3006

23.03.2020 um 16:25 Uhr

Wir haben keinen BR, da die GF sich immer dagegen gewährt hat. Der BR entscheidet auch nicht darüber ob der AG es beantragt oder nicht, aber er soll zustimmen. Auch ist unsere Lage nicht so, da der AG in der nächsten Zeit insolvent gehen könnte. Die Frage ist halt, ob der von der Zentrale nicht gewählte BR oder die GF über die Köpfe der zentralen MA entscheiden kann ??

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UdoWoe

23.03.2020 um 16:30 Uhr

Wieso hat sich die GF gegen einen BR gewehrt? Ihr als MA macht eine BR-Wahl, da hat die GL nichts mit zubestimmen. Dies aber nur am Rande. Ich würde so sagen, der BR bzw. der GBR der anderen Betriebsstätten kann nicht für euch mitbestimmen. Da seid ihr wohl auf der GL ausgeliefert. Ich weis aber auch nicht warum er zustimmen soll. Den Antrag auf KUG macht die GL.

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Hanko3006

23.03.2020 um 16:39 Uhr

Soweit ich weiß, hat kein MA in seinem Arbeitsvertrag einen KUG Passus inkludiert, daher die Absicherung der GL durch den BR. Wollen das ganze über eine Betriebsvereinbarung lösen. Viele MA fühlen sich total überrumpelt. Wir stellen 100% Arbeitskraft zur Verfügung und wollen auch so bezahlt werden. Eine Notwendigkeit um einer Insolvenz zu entgehen ist ebenfalls nicht gegeben.

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kratzbürste

23.03.2020 um 17:03 Uhr

Die Zentrale ohne BR, weil die AN kuschen wenn der AG gegen einen BR ist. So wird das nichts, ein paar AN brauchen schon ein wenig Rückgrat, um doch einen BR zu wählen. Die anderen Standorte haben es doch auch hinbekommen.

Und sei froh, wenn Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat in dieser schwierigen Zeit rasch handeln. Immer nur "ich" ist der falsche Weg.

S
stehipp

23.03.2020 um 17:56 Uhr

Da ihr in der Zentrale bisher auf einen BR verzichtet habt müsst ihr jetzt wohl damit leben, keine Vertretung zu haben und hoffen, dass der Gesamt-BR in eurem Interesse verhandelt. Nehmt das als Anlass und beginnt gleich mit den Wahlvorbereitungen.

Kurzarbeit kann der AG aber nur beantragen, wenn eben nicht mehr 100% Arbeitskraft benötigt wird. Das ist ja der Sinn der Kurzarbeit. Ihr werdet, voraussichtlich für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zu 100% benötigt. Das Kurzarbeitergeld betrifft nur die Zeit, die Ihr NICHT mehr für das Unternehmen arbeitet, da keine entsprechende Arbeit zu erledigen ist. Für die Zeit, die ihr weiterhin für das Unternehmen arbeitet bekommt ihr Lohn, für die Zeit die ihr NICHT für das Unternehmen arbeitet Kurzarbeitergeld.

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