Definition eines Betriebes bei der Betriebsratswahl
hallo folgendes problem , meine mitarbeiter und ich sind bei einem privat unternehmen angestellt. dieses ist aufgeteilt in ganz Deutschland mit : Bereichsleitung und regionalleitung. meine frage ist jetzt wie wählen wir den betriebsrat ?ich sehe da 4 möglichkeiten: 1.wir wählen in nur für unsere filiale und sind ca. 8 mitarbeiter 2.wir wählen in für den regionallbereich ,das währen ca 15 filialen und schon über 100 mitarbeiter 3. wir wählen für den ganzen bereich 4.wir wählen ihn komplett für ganz deutschland, was dann schon eine sehr grosse zahl an mitarbeiter währen da fast 800 filialen vorhanden sind. meine frage ist jetzt für welche der möglichkeiten der betriebsrat zu wählen wäre, vor allem wer ist dann der arbeitgeber dabei? bsp. wir wählen für den regionalbereich ist dann die regionalleitung in dem fahl der verantwortlicher arbeitgeber?
ich hoff ich konnte die frage einigermassen erklären sodas ich bitte auf hilfe hoffen kann ;) gruss barmixer
Community-Antworten (2)
25.06.2006 um 23:47 Uhr
@barmixer zu 1. das würde eine sehr kleine und wenig schlagkräftige Einheit eines einzelnen BR sein; quasi eine Exklave zu 2. halte ich für gut zu 3. könnte zu gross werden - interessant hinsichtlich Freistellungen nach § 38 BetrVG zu 4. vermutlich viel zu gross und zu starr
Wenn ich entscheiden müsste wäre mir Punkt 2 sympathisch und der GBR würde auch sinnig erscheinen und genug zu tun bekommen!
26.06.2006 um 00:16 Uhr
barmixer,
es gibt da kein Wahlrecht, sondern der Betriebsbegriff ist genau zu prüfen und (in der Theorie) ergibt sich dann, wie zu wählen ist.
Ihr hättet lediglich die Wahlmöglichkeit nach § 3 (3) BetrVG einen unternehmensweiten BR zu bilden.
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