Übergangsmandat bei Firmen-Verschmelzung
Hallo an alle, was ist mit einem BR des kleineren Betriebes bei Verschmelzung? Der BR des zahlenmäßig (AN) größern Betriebes übernimmt das Übergangsmandat. Löst sich der BR des kleineren Betriebes einfach auf oder hat er das Recht die AN bis zur Neuwahl zu vertreten. Was ist mit einem freigestellten BRV in der Übergangszeit bis zur Neuwahl.
Community-Antworten (1)
10.03.2007 um 00:19 Uhr
..ich schlage euch eine baldige Neuwahl des Betriebsrats nach der Verschmelzung vor. Damit setzt ihr auch ein Zeichen, dass es einen BR mit Vertretern aus beiden Betrieben gibt. Euer freigestellter BRV muss wohl oder übel bis zur hoffentlichen Wiederwahl was arbeiten....
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