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Verschmelzung zweier GmbHs

L
Lancelot
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

es gibt eine GmbH in Köln und eine GmbH mit Sitz in Mannheim. beide GmbHs sollen verschmolzen werden, Stichwort also Verschmelzung. beide Betriebsstätten sollen aber aufrecht erhalten werden. Habe ich als BR (einköpfig, Standort mannheim) da etwas zu beachten, Fristen oder so ? Muss ich evtl. zustimmen, kann ich die Verschmelzung ablehnen ?? Wo gibt es dazu Literatur ? Hat das Auswirkungen auf mich als BR ? Für sachdienliche Antworten bin ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (2)

W
Werner

19.08.2010 um 13:33 Uhr

Moin, schau Dir die Komentare (zB. Fitting) zu den §§ 21a +111 ff BetrVG an.

P
Petrus

19.08.2010 um 22:15 Uhr

§21a? Nicht wirklich. Hier verschmelzen zwei Unternehmen, während die Betriebe unverändert bleiben. Auswirkungen auf den BR: GBR statt KBR. Ansonsten wäre §613a BGB die wirklich interessante Vorschrift.

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