Verschmelzung zweier GmbHs
Hallo,
es gibt eine GmbH in Köln und eine GmbH mit Sitz in Mannheim. beide GmbHs sollen verschmolzen werden, Stichwort also Verschmelzung. beide Betriebsstätten sollen aber aufrecht erhalten werden. Habe ich als BR (einköpfig, Standort mannheim) da etwas zu beachten, Fristen oder so ? Muss ich evtl. zustimmen, kann ich die Verschmelzung ablehnen ?? Wo gibt es dazu Literatur ? Hat das Auswirkungen auf mich als BR ? Für sachdienliche Antworten bin ich sehr dankbar.
Community-Antworten (2)
19.08.2010 um 13:33 Uhr
Moin, schau Dir die Komentare (zB. Fitting) zu den §§ 21a +111 ff BetrVG an.
19.08.2010 um 22:15 Uhr
§21a? Nicht wirklich. Hier verschmelzen zwei Unternehmen, während die Betriebe unverändert bleiben. Auswirkungen auf den BR: GBR statt KBR. Ansonsten wäre §613a BGB die wirklich interessante Vorschrift.
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