Erstellt am 28.11.2019 um 22:15 Uhr von Kratzbürste
Der BR ist immer auf den Betrieb bezogen - nicht auf das Unternehmen. Also müsst ihr klein anfangen. Nehmt Kontakt mit der Gewerkschaft auf, die euch helfen kann.
Ihr könntet auch mit einem Tarifvertrag eine übergreifende BR-Struktur schaffen. Aber dazu müsst Ihr erst einmal die Gewerkschaft bewegen, einen entsprechenden Tarif abzuschließen- und ich rate mal: Daraus wird nichts.
Erstellt am 29.11.2019 um 11:21 Uhr von seehas
Laut Fitting ist ein entscheidendes Kriterium das Vorhandensein einer einheitlichen Leitung. Ist die Organisation der einzelnen Betriebsteile zentral ausgerichtet, dann ist ein gemeinsamer BR eventuell möglich. Ist die Organisation dezentral, so ist für jeden Unternehmensteil ein eigenständiger BR zu bilden. Interessant ist es hier auch wo die mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen gefällt werden.
Im letzteren Fall muss für jeden einzelnen Betrieb das Verfahren nach § 17 BetrVG durchgeführt werden. Die einzelnen Betriebsräte können dann einen Konzernbetriebsrat bilden. Wenn es nur in einzelnen Betrieben einen BR gibt und diese einen KBR gebildet haben, dann kann der KBR die Wahlen in den BR freien Betrieben einleiten.
Erstellt am 29.11.2019 um 13:14 Uhr von Krambambuli
Man sollte bedenken, dass die Mitbestimmungskompetenz beim KBR recht begrenzt ist. Wenn es um die Mitbestimmung geht, ist der örtliche BR im Betrieb am stärksten.