Ein Unternehmen GmbH mit ü. 1000 Mitarbeiter und einer Konzernstruktur mit einer UST.-ID., doch mehreren untergeordneten GmbHs/GbRs, würde gerne einen (konzernübergreifenden) Betriebsrat gründen.
Wie funktioniert das am besten?
Müssen die einzelnen GmbHs/GbRs erst selber Betriebsräte gründen bevor ein Konzernbetriebsrat gegründet werden könnte?
Dürfen oder müssen alle GmbHs/GbRs mit mindestens einen Vertreter im (konzernübergreifenden) Betriebsrat vertreten sein?
Müssen die ersten drei, die eine Betriebsversammlung ausrufen aus der selben GmbH sein oder reichen 3 aus verschiedenen untergeordneten Gesellschaften, um einen Konzernbetriebsrat gründen zu können?