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Wählerliste erweitern - wenn der Arbeitgeber der Meinung ist die in Elterzeit befindlichen Mitarbeiter seien nicht wahlberechtigt?

R
Rattle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

kann die personalliste für die erstellung der wählerliste vom WA selbsständig erweitert werden, wenn der arbeitgeber der meinung ist die in elterzeit befindlichen mitarbeiter seien nicht wahlberechtigt weil sie ihr geld von der arge bekommen?

mfg

4.13805

Community-Antworten (5)

E
Erwin

25.01.2010 um 10:05 Uhr

Rattle

JA, kann nicht nur. Es ist mit eine der Aufgaben des WA diese zu prüfen und soweit erforderlich anzupassen. Also ergänzen aber auch sofern erforderlich Nichtwahlberechtigte zu streichen, wenn z.B. der AG leitende auch fehlerhaft mitaufgenommen hat.

PS: Ich frage mich immer und wundere mich daher auch, warum die vielen mit Fragen zum Thema Wahl, nicht den schönen "BLAUEN BUTTIN" oben in der Leiste auf dieser Seite nutzen. Dann kommen sie auf die WAF Seiten zum Thema Wahl und finden Antworten auf die meisten Fragen!!!! :-(((((

K
Kölner

25.01.2010 um 10:20 Uhr

@Rattle Entgegen der Meinung von 'erwin' kann der 'WA' gar nichts und er hat auch nichts vorzunehmen oder zu korrigieren - eben weil er mit der Wahl nichts zu schaffen hat!

Die Frage nach der aktiven und passiven Wahlberechtigung eines AN in Elternzeit stellt sich eigentlich auch nicht. Allenfalls für die Berechnung des Schwellenwertes ist da ein wenig Obacht geboten.

S
Scorpion

25.01.2010 um 12:18 Uhr

@all

ich denkeRattle meint mit "WA" nicht den Wirtschaftsausschuss, wie es üblich in den Abkürzungen ist, sondern den "Wahlausschuss", korrekt auch Wahlvorstand.

Und dieser"WA" kann schon ;-)

K
Kölner

25.01.2010 um 12:19 Uhr

@Scorpion Danke, da wäre ich natürlich nicht drauf gekommen...

S
Scorpion

25.01.2010 um 12:21 Uhr

@Kölner

eben - das dachte ich mir ;-)))

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