Veröffentlichung Wählerliste an Mitarbeiter ruhendes Arbeitsverhältnis
Hallo, wir bereiten eine Aufsichtsratswahl vor. Müssen die Bekanntmachung des Wahlvorstandes, die Wählerliste, die Wahlordnung und das Mitbestimmungsgesetz an Mitarbeiter mit ruhendem Arbeitsverhältnis, Elternzeit etc geschickt werden?
Community-Antworten (6)
14.11.2020 um 13:45 Uhr
Ja......................
16.11.2020 um 08:47 Uhr
Bei den Wählerlisten bin ich mir nicht sicher. Aber auf jeden Fall haben MA in Elternzeit oder auch MA in passiver Alterteilzeit ein Recht an der Wahl teilzunehmen. Diese sind zu infomieren und man muss ihnen die Möglichkeit geben an der Wahl teilzunehmen. Ob die Wählerlisten verschickt werden dürfen, dies möge ich bezweiflen. Wir haben allen MA die Möglichkeit gegeben, diese im BR-Büro bzw. bei den BR-Mitgleidern einzusehen. Hier geht es ja darum zu schauen, ob ich wählen darf bzw. ob Namen dort stehen, welche aufgrund ihrer Anstellung oder Position nicht wählen dürfen. Ich würde die Wählerlisten nicht verschicken. Den Rest Ja.
16.11.2020 um 09:12 Uhr
Wie aber sollen MA die Möglichkeit haben frühzeitig Einspruch ein zu legen wenn sie keine andere Möglichkeit haben in die Wählerliste zu schauen.
16.11.2020 um 09:18 Uhr
Nein, Wählerlisten werden nicht verschickt. Lediglich Wahlausschreiben, Vorschlagslisten und die eigentlichen Briefwahlunterlagen werden verschickt.
16.11.2020 um 20:33 Uhr
Warum dürfen die Wählerlisten nicht verschickt werden? Ich finde nirgendwo eine Info dazu
16.11.2020 um 20:42 Uhr
"Warum dürfen die Wählerlisten nicht verschickt werden?"
Schon mal was von Datenschutz gehört?
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