Erstellt am 14.11.2020 um 12:45 Uhr von Dummerhund
Erstellt am 16.11.2020 um 07:47 Uhr von UdoWoe
Bei den Wählerlisten bin ich mir nicht sicher. Aber auf jeden Fall haben MA in Elternzeit oder auch MA in passiver Alterteilzeit ein Recht an der Wahl teilzunehmen. Diese sind zu infomieren und man muss ihnen die Möglichkeit geben an der Wahl teilzunehmen.
Ob die Wählerlisten verschickt werden dürfen, dies möge ich bezweiflen. Wir haben allen MA die Möglichkeit gegeben, diese im BR-Büro bzw. bei den BR-Mitgleidern einzusehen. Hier geht es ja darum zu schauen, ob ich wählen darf bzw. ob Namen dort stehen, welche aufgrund ihrer Anstellung oder Position nicht wählen dürfen. Ich würde die Wählerlisten nicht verschicken. Den Rest Ja.
Erstellt am 16.11.2020 um 08:12 Uhr von Dummerhund
Wie aber sollen MA die Möglichkeit haben frühzeitig Einspruch ein zu legen wenn sie keine andere Möglichkeit haben in die Wählerliste zu schauen.
Erstellt am 16.11.2020 um 08:18 Uhr von esci
Nein, Wählerlisten werden nicht verschickt. Lediglich Wahlausschreiben, Vorschlagslisten und die eigentlichen Briefwahlunterlagen werden verschickt.
Erstellt am 16.11.2020 um 19:33 Uhr von schnause
Warum dürfen die Wählerlisten nicht verschickt werden? Ich finde nirgendwo eine Info dazu
Erstellt am 16.11.2020 um 19:42 Uhr von celestro
"Warum dürfen die Wählerlisten nicht verschickt werden?"
Schon mal was von Datenschutz gehört?