Erstellt am 07.08.2009 um 08:58 Uhr von Renate
Hallo,
Im BetrVG §7 wird erklärt welche Arbeitnehmer zur Wahl berechtigt sind.
In §5 wird genauer definiert wer als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes gilt.
Gruß Renate
Erstellt am 07.08.2009 um 09:08 Uhr von MonaLisa
@ClaudioC,
möglich ist vieles, vielleicht wär es auch nach eingehendem Studium vom den §§ sogar bei manchen GL Angehörigen möglich.
Aber ich würde als Mitglied des Wahlvorstand's darauf bestehen, dass die Damen/Herren von der Wählerliste gestrichen und als Leitende Angestellte eingestuft werden!
Sollte eine/r der Betroffenen damit nicht einverstanden sein, steht es ihr/ihm frei, dagegen gerichtlich vorzugehen!
Erstellt am 07.08.2009 um 19:54 Uhr von alterbetriebsrat
Ich fass es ja nicht. schwarz weiss Mahlerei. BR gut GL böse und ab zu Gericht. BR- Wahl bezahlt sowieso AG und wenn das Ganze unwirksam ist, dann eben nochmal gewählt. Kost ja nix. Hoffentlich ist keiner in irgendeiner Tarifkommission, wo er die Kosten solchen verantwortlosen Tuns bestimmt auf die "Butterbemme"geschmiert bekommt, wenn er versucht ein bißchen mehr für die Kollegen heraus zu holen. Also Augenmass und vieleicht erst mal jemand Fragen, der sich damit auskennt. Alles hängt mit allem zusammen.
Grüssle
Erstellt am 07.08.2009 um 20:14 Uhr von Kölner
@alterbetriebsrat
Wo erlebst Du denn täglich Deine Heilung? Was stösst Du denn für eine unsägliche 'Butterbemmen-Diskussion' an?
Es ist doch wohl jedem AN, der glaubt ein solcher zu sein, freigestellt, ob er sich per gerichtlicher Feststellung als AN im Sinne des § 5 BetrVG fühlen darf oder nicht?
Das erinnert doch sehr an einen Dorftorsten!
Erstellt am 08.08.2009 um 20:40 Uhr von alterbetriebsrat
Tja verehrter Kollege. Das ist es ja.
Seit fast 10 Jahren keine Heilung in Sicht. Nur jede Menge Besserwisser und Paragraphenverweiser. wenn man aber die Realitäten anspricht wird man ganz schnell in irgend eine Ecke gestellt, weil es politisch nicht passt. Das gehtvonder GEW biszur Geschäftsleitung. Dann schon lieber Dorftorsten.
Alles hängt mit allem zusammen.
Grüssle