Erstellt am 10.03.2010 um 20:40 Uhr von diealte
JA,
siehe z.B. auch hier:
[19.08.2009] Vorschau: AiB-Schwerpunktheft Betriebsratswahl 2010
Die Betriebsratswahlen 2010 finden unter neuen rechtlichen Bedingungen statt. Wußten Sie schon, dass jetzt auch die abgeordneten Beamten und Soldaten in privatisierten Staatsbetrieben wahlberechtigt zum Betriebsrat sind? Lesen Sie dazu in zehn Tagen alles in der neuen AiB! ... Vorschau: AiB-Schwerpunktheft betriebsratswahl 2010 Die neue Ausgabe 09/2009 ...
Erstellt am 10.03.2010 um 20:44 Uhr von nicoline
Wahlmann,
nachzulesen in § 5 Abs. 1 BetrVG => Arbeitnehmer
§ 5 Arbeitnehmer
(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.