Betriebsratswahl - dürfen Zivis den Betriebsrat mitwählen?
In unserer Reha-Klinik sind zur Zeit drei Zivildienstleistende tätig. Zählen Sie zu den Arbeitnehmern und dürfen somit auch den Betriebsrat mitwählen oder nicht?? Hat da jemand eine Meinung zu ????
Community-Antworten (4)
15.07.2005 um 14:18 Uhr
Ich glaube, dass die Zivi's nicht wählen dürfen. Es gibt da Bestimmungen, nach denen sie ihren eigenen "Vertrauensmann" wählen, der aber mit dem BR zusammenarbeiten sollte. Genaue §§ , warum diese den BR nicht wählen können, habe ich nicht finden können. EVtl. greift § 5,3 des BetrVG.
15.07.2005 um 14:20 Uhr
So ist es - Zivis dürfen in dem Betrieb, in dem sie Zivildienst leisten, nicht wählen (siehe Kommentar zum BetrVG zu § 7; z.B. Däubler Randziffer 12)
16.07.2005 um 15:13 Uhr
Während der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes oder der Elternzeit ruht zwar das Arbeitsverhältnis, die Wahlberechtigung bleibt jedoch bestehen aber von dem vorherigen AG
13.10.2005 um 16:19 Uhr
schließe mich sönke und viktor an. siehe auch Fitting, 22. auflage, seite 276 randziffer 45 bis 46...
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