Erstellt am 15.07.2005 um 12:18 Uhr von edelweis
Ich glaube, dass die Zivi's nicht wählen dürfen. Es gibt da Bestimmungen, nach denen sie ihren eigenen "Vertrauensmann" wählen, der aber mit dem BR zusammenarbeiten sollte. Genaue §§ , warum diese den BR nicht wählen können, habe ich nicht finden können. EVtl. greift § 5,3 des BetrVG.
Erstellt am 15.07.2005 um 12:20 Uhr von viktor
So ist es - Zivis dürfen in dem Betrieb, in dem sie Zivildienst leisten, nicht wählen (siehe Kommentar zum BetrVG zu § 7; z.B. Däubler Randziffer 12)
Erstellt am 16.07.2005 um 13:13 Uhr von Sönke
Während der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes oder der Elternzeit ruht zwar
das Arbeitsverhältnis, die Wahlberechtigung bleibt jedoch bestehen aber von dem vorherigen AG
Erstellt am 13.10.2005 um 14:19 Uhr von packer
schließe mich sönke und viktor an. siehe auch Fitting, 22. auflage, seite 276 randziffer 45 bis 46...