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Betriebsratswahl - dürfen Zivis den Betriebsrat mitwählen?

F
Fragebär
Apr 2018 bearbeitet

In unserer Reha-Klinik sind zur Zeit drei Zivildienstleistende tätig. Zählen Sie zu den Arbeitnehmern und dürfen somit auch den Betriebsrat mitwählen oder nicht?? Hat da jemand eine Meinung zu ????

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Community-Antworten (4)

E
edelweis

15.07.2005 um 14:18 Uhr

Ich glaube, dass die Zivi's nicht wählen dürfen. Es gibt da Bestimmungen, nach denen sie ihren eigenen "Vertrauensmann" wählen, der aber mit dem BR zusammenarbeiten sollte. Genaue §§ , warum diese den BR nicht wählen können, habe ich nicht finden können. EVtl. greift § 5,3 des BetrVG.

V
viktor

15.07.2005 um 14:20 Uhr

So ist es - Zivis dürfen in dem Betrieb, in dem sie Zivildienst leisten, nicht wählen (siehe Kommentar zum BetrVG zu § 7; z.B. Däubler Randziffer 12)

S
sönke

16.07.2005 um 15:13 Uhr

Während der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes oder der Elternzeit ruht zwar das Arbeitsverhältnis, die Wahlberechtigung bleibt jedoch bestehen aber von dem vorherigen AG

P
packer

13.10.2005 um 16:19 Uhr

schließe mich sönke und viktor an. siehe auch Fitting, 22. auflage, seite 276 randziffer 45 bis 46...

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