Erstellt am 13.02.2008 um 16:19 Uhr von CeDe
Weder noch, weil sie keine Arbeitnehmer des Betriebes sind, in dem sie ihren Zivildienst bzw. das FSJ/FÖJ ableisten, sondern dem BAZ bzw. der jeweiligen Einsatzstelle unterstehen. Zivis dürfen aber in den Betrieben wählen, von denen sie während der Ableistung des Zivildienstes freigestellt sind.