Erstellt am 06.02.2006 um 19:42 Uhr von Sonja
Hallo Steve!
Dieses Problem ist hier schon einmal intensiv von unseren "Forum-Giganten" diskutiert worden.
Siehe
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=2678
Erstellt am 07.02.2006 um 08:14 Uhr von Steve
Hi Sonja,
Diskutiert ja, aber eine rechtsverbindliche Lösung gabs keine.
Ausserdem wurden die Zivis nicht explizit genannt.
Hätte ja sein können, dass es was neues gibt.
Konkret: würdet Ihr FSJ ler und Zivis auf die Wählerliste setzen oder nicht?
Vielen Dank
Gruß Steve
Erstellt am 07.02.2006 um 08:20 Uhr von Kölner
Giganten und Diskussionen...hmm
Zivis sind im Prinzip Wehrpflichtige und nicht AN im Sinne des § 5 BetrVG. Sie unterliegen der staatlichen Administration.
FSJ machen einen ähnlichen Job. Sie sind freiwillig in einem sozialen Bereich tätig und nicht AN im Sinne des BetrVG.
Beide gehören NICHT auf die Wählerliste.
"Was Neues" gibt es dazu nicht zu berichten - nur bei den 1-Euro-Jobbern. Aber das ist ein anderes Themá.
Erstellt am 10.02.2006 um 15:34 Uhr von Steve
Vielen Dank, so wird's gemacht.