betriebsratswahl.deSeminare

Wählbarkeit - wer darf mitwählen?

L
loewin51
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen...es geht um die Wählerliste zu unserer Betriebsratswahl. Die Wählerliste wurde im März erstellt, gewählt wird Mitte April. Jetzt haben wir 3 Neueinstellungen zum 01.04., dürfen diese Kollegen bei der BR-Wahl mitwählen??????????? Was ist eigentlich mit den Damen und Herren, die sich in Elternzeit befinden???? Es gab im letzten Jahr einen Sozialplan, es wurde einigen Kollegen zum 30.06.2066 gekündigt. Dürfen diese Kollegen noch mit wählen?????

2.63304

Community-Antworten (4)

R
rainerzwo

23.03.2006 um 15:42 Uhr

  1. wer zum wahltag angestellt ist, wählt mit (also auch gekündigte und neueinstellungen).
  2. Elternzeit -- frage gebe ich weiter
D
DocPille

23.03.2006 um 15:51 Uhr

Bis zum 30.06.2066 ist ja noch lang hin..(war nur ein Spass)

Sowie rainerzwo geschrieben hat,und als zusatz in elternzeit befindliche dürfen auch wählen,und sind sogar wählbar

M
merlin

23.03.2006 um 15:52 Uhr

Wenn die "Neuen" am Wahltag über 18 sind, dürfen sie wählen, aber noch nicht gewählt werden. Die Gekündigten dürfen wählen, da sie ja am Wahltag noch im Betrieb beschäftigt sind, bzgl. des "Gewähltwerdens" bin ich mir nicht sicher, ... Den Damen und Herren in Elternzeit ist Briefwahl zu ermöglichen, zudem können sie gewählt werden, sofern sie die Kriterien dafür erfüllen

M
Mona-Lisa

23.03.2006 um 15:58 Uhr

hallo loewin51, die Wählerliste immer auf dem laufenden halten! Die Neueinstellungen eintragen (lassen). Wählen dürfen sie. Mitarbeiter, die sich in Elternzeit befinden, Briefwahl zuschicken (Langzeitkranke, usw. nicht vergessen!) Inaktive Mitarbeiter sind wahlberechtigt. Die KollegInnen die gekündigt sind, gehören am Wahltag immer noch zur Belegschaft, und können ebenfalls wählen. Sollten sie freigestellt sein, ebenfalls Briebwahl zuschicken. Gruss Mona-Lisa

Ihre Antwort