Erstellt am 10.04.2006 um 16:34 Uhr von Hirnixxl
Hallo epalep,
natürlich darf er mitwählen.
Stell dir mal vor: alle kandidieren für den Vorsitz, wer sollte dann noch wählen?
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 10.04.2006 um 17:10 Uhr von rainerzwo
@ Hirnixxl
nunja, da wollen wir mal hoffen, dass es dann wenigstens einen gibt, der dann so demokratisch anständig ist und nicht sich selbst wählt..... ;-)
Erstellt am 10.04.2006 um 17:14 Uhr von epalep1
Danke,
ob ihr es glaubt oder nicht, wir sind nicht versiert in diesen Dingen. Bei der letzten Wahl hat einer das aufgebracht und es wurde auch so praktiziert.
Ich wollte aber bei der neuen Wahl keinen Fehler machen, dewegen meine Anfrage.
Weiss noch jemand den Gesetzestext dazu.
Danke
Epalep
Erstellt am 10.04.2006 um 18:56 Uhr von Fayence
@ Epalep1
Im §26 Abs.1 BetrVG steht nur, dass BRV und Stellvertreter aus der Mitte des Gremiums gewählt wird.
Ein Verbot der Stimmabgabe bei "Selbstbetroffenheit" hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Einen entsprechenden Hinweis kannst Du zwar suchen, wirst ihn aber nicht finden.
Gruß
Fayence
Erstellt am 10.04.2006 um 19:33 Uhr von w-j-l
"Ein Verbot der Stimmabgabe bei "Selbstbetroffenheit" hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen."
Hallo Fayence,
ich gehe mal davon aus, dass Du diesen Satz nur in Bezug auf diesen Fall, also der Wahl für ein BR-Amt gewertet haben möchtest.
Als ganz grundsätzliche Feststellung geht er nämlich nicht durch.
Hieraus rührt vielleicht auch das Missverständnis im BR von epalep1.
Bei Angelegenheiten des eigenen Vertragsverhältnisses gibt es dieses Verbot der Stimmabgabe nämlich schon, aber eben nur dort, und nicht unmittelbar im Gesetz, sondern entwickelt durch die Rechtsprechung. Siehe Kommentare zum §33 BetrVG.
Erstellt am 10.04.2006 um 19:55 Uhr von Fayence
w-j-l,
eingeleitet habe ich meine Antwort mit konkretem Bezug auf den §26.
Daher empfinde ich Deine anerkennenswerte Ausführung unter zusätzlicher Benennung des §33 BetrVG eher als verwirrend, denn zielführend!
Erstellt am 10.04.2006 um 19:59 Uhr von w-j-l
Liebe Fayence,
wie Du meiner Antwort entnehmen kannst, habe ich doch genau dieses in Bezug auf Deine geschätzte Antwort vermutet.
Ich habe aber dann versucht, mich damit zu beschäftigen woher dieser weitverbreitete Irrtum kommt, dass BR-Mitglieder bei Selbstbetroffenheit generell nicht mitstimmen dürften.