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Neuwahlen?

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MarvinW
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

folgendes Szenario.

Wahlvorstand: Person A - gibts nicht mehr Person B - verlässt das Unternehmen Person C - vorhanden

Betriebsrat Person A - vorhanden Person B = Person B aus dem Wahlvorstand - verlässt das Unternehmen Person C - vorhanden

Ersatzmitlgieder gibt es keine mehr.

MA: 50 BR bestand vorher aus 3 Personen.

Person B wurde freigestellt.

Wie geht es nun weiter? Was ist zu tun? Wir sind jetzt nur noch zu zweit.

Gibt es Neuwahlen?

Danke

1.776010

Community-Antworten (10)

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wiewo

04.11.2010 um 13:00 Uhr

@MarvinW

ja so ist es - umgehend Neuwahlen einleiten... Wahlvorstand einsetzen...

M
MarvinW

04.11.2010 um 13:05 Uhr

ööh..

Das heißt, wenns blöd läuft wird ein komplett anderer BR gewählt??

W
wiewo

04.11.2010 um 13:17 Uhr

ja - das kann natürlich passieren. Warum wenn's blöd läuft?

Die Belegschaft wird schon wissen, wen sie als ihre Vertreter wählt. So ist das eben in der Demokratie.

M
MarvinW

04.11.2010 um 13:34 Uhr

ich muss mich korrigieren.

Person B ist bis Ende Jan. 2011 freigestellt.

Ab wann nun Neuwahlen?

U
Ulrik

04.11.2010 um 13:40 Uhr

Was heisst Person B ist freigestellt?? Nur für die BR-Arbeit oder muß er gar nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

Ihr müßt ab dem Moment Neuwahlen machen, wenn ihr nicht mehr die vorgeschriebene Zahl an BRM habt. Sprich, wenn Kollege B aufgrund der Kündigung freigestellt ist, und sein Ehrenamt auch nicht ausführen will, dann sofort. Ansonsten Muß zum 01.02.11 ein neuer BR gewählt werden. Da das einige Zeit in Anspruch nimmt, empfehle ich trotzdem direkt Neuwahlen einzuleiten.

M
monalisa

04.11.2010 um 13:45 Uhr

@MarvinW, auch wenn Person B freigestellt ist, kann er jederzeit seiner Betriebsratstätigkeit nachkommen! Sollte diese B - Person keine BR - Arbeit mehr leisten, macht ihr mit 2 BR's weiter und nun guck mal in den § 13 BetrVG (2) 2. "die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist." Ihr seid erst ab 1. Februar 2011 unter dieser vorgeschriebenen Zahl.

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rainerw

04.11.2010 um 13:54 Uhr

@MarvinW Antworte bitte nicht in Deiner Frage sondern geh unten auf antworten. Vorab aber geh zu der Eingangsfrage zurück und nehme das Häkchen bei 7 Antworten raus.

M
MarvinW

04.11.2010 um 14:44 Uhr

Ok, es sind nun mehr als 7 Antworten zulässig.

Leider stehen 2 Meinungen im Raum.

..Kollege B aufgrund der Kündigung freigestellt ist, und sein Ehrenamt auch nicht ausführen will, dann sofort.

und

...sollte diese B - Person keine BR - Arbeit mehr leisten, macht ihr mit 2 BR"s weiter und nun guck mal in den § 13 BetrVG (2) 2. "die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist." Ihr seid erst ab 1. Februar 2011 unter dieser vorgeschriebenen Zahl.

M
monalisa

04.11.2010 um 14:47 Uhr

@MarvinW, wenn Person B nicht mehr will, dann muss er zurücktreten und somit tritt automatisch der Fall § 13 (2) 2 ein und nicht erst ab Februar 2011. Ganz einfach! :-)

U
Ulrik

04.11.2010 um 14:49 Uhr

@Marvin

Der § 13 sagt es doch ziemlich deutlich. Wenn die Zahl der BRM unter die erforderliche Zahl gesunken ist, dann müsst ihr neu wählen!

Deshalb ist die Frage zu klären, was mit dem Kollegen B los ist. Führt er sein Amt bis zum ende seiner Betriebszugehörigkeit weiter aus?? Oder hat er sein Amt niedergelegt. Im Fall 1 müsst ihr zum Februar neu wählen, und im Fall zwei seid ihr jetzt schon zu wenig.

Und, da BR-Wahlen in aller Regel zwei Monate mit allem drum und dran dauern, ist m. E: sofort mit dem neuen Wahlvorgang (Erlass Ausschreibung etc.) zu beginnen, damit ihr entweder jetzt oder dann zum 01.02.11 einen anständigen BR habt.

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