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Anzahl Unterstützungsunterschriften

T
TinaZ
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Frage zu den Unterstütungsunterschriften: Es heißt, "An Mindestunterschriften ist erforderlich, dass die Vorschlagsliste von drei wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen unterzeichnet ist." Wir haben 67 Wahlberechtigte Mitarbeiter. Jeder Vorgeschlagene benötigt also die Unterschriften von drei Wahlberechtigten.

Kann die Unterschrift des Vorgeschlagenen/die Zustimmung des Vorgeschlagenen auch mitgezählt werden? Es heißt ja nur "wahlberechtigte Mitarbeiter" und der Vorgeschlagene ist ja ein wahlberechtigter Mitarbeiter.

Danke und viele Grüße!

1.10402

Community-Antworten (2)

O
Oblatixx

20.03.2014 um 12:20 Uhr

Vollkommen verkehrter Ansatz.

  1. Nicht Jeder Kandidat braucht die Unterschriften, sondern die Liste.
  2. Ihr braucht nicht 3 Unterschriften, sondern ein Zwanzigstel der Belegschaft, mindestens 3. 67/3=3,35=>4 Unterschriften für die abgegebene Vorschlagsliste, egal, wieviele Kandidaten drauf stehen.
  3. Die Kandidaten können auch als Stützer unterschreiben.

Viel Erfolg

R
rolfo

20.03.2014 um 12:26 Uhr

Nicht jeder Kandidat, sondern die Vorschlagsliste braucht die erforderlichen Stützunterschriften und die Kandidaten sind selbstverständlich berechtigt sich selbst eine Stützunterschrift zu geben

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