Betriebsratswahl
Hilfe!
Hallo, bei uns laufen zur Zeit die Betriebsratswahlen und ich bin im Wahlvorstand. Es wurden drei Listen eingereicht (ich nenne sie mal A,B und C). Der Listenführer von C hat nun folgendes reklamiert:
Er bat uns zu prüfen, ob die Listen A und B überhaupt zur Wahl zugelassen werden können, da die Kandidaten der Liste A die Unterstützungsunterschriften der Liste B geleistet haben und umgekehrt. Würden diese Unterstützungsunterschriften nicht anerkannt, dann wäre die geforderte Mindestanzahl von Unterschriften nicht mehr gegeben. Er trägt vor, dass Leisten von Unterstützungsunterschriften auf einer anderen Liste, als der auf der man selbst kandidiert nicht erlaubt sei und begründet dies damit,
-
dass jeder Wahlberechtigte nur eine Liste unterstützen kann (natürlich seine eigne) keinesfalls eine fremde, weil er damit quasi zwei Listen unterstützen würde.
-
dass damit eine Verbindung von Vorschlagslisten geschaffen werde, die nach der Wahlordnung ausdrücklich verboten sei.
Wer kann uns helfen?
Schon mal vielen Dank hierfür
Community-Antworten (3)
05.04.2010 um 13:58 Uhr
Hallo Victor, nirgends in der WO oder dem BetrVG steht geschrieben, wo ein Kandidat seine Stützunterschrift abgeben und das der Kandidat nur seiner eigenen Liste die Stützunterschrift geben darf. Er darf eben nur eine Liste unterstützen und nicht zwei. Solange das gewährleistet ist, sind beide Wahlvorschläge gültig.
05.04.2010 um 14:10 Uhr
Nachtrag, - dass damit eine Verbindung von Vorschlagslisten geschaffen werde, die nach der Wahlordnung ausdrücklich verboten sei. Eine Verbindung von Vorschlagslisten geschieht, wenn der WV 5 Listen, mit z.B. nur einem Kandidaten, zu einer zusammenfügt und dann eine Mehrheitswahl veranstaltet. Das, was Du beschreibst, ist keine Verbindung von Vorschlagslisten!
05.04.2010 um 20:44 Uhr
Hallo , nicoline hat Recht.Solange jeder nur eine Stützunterschrift leistet ist es egal auf welcher Liste,siehe Wahlordnung oder Betriebsverfassungsgesezt.Nur weil man auf einer Liste kandiert muß man diese Liste nicht unterstützen das hatten wir auch mehrfach.Mich würde nur interesieren woher Listenführer C das schon wußte bevor ihr irgend etwas offiziell mitgeteilt habt?
Verwandte Themen
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
ÄlterFalls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei
Betriebsratswahl - wenn die Vorschlagsliste der kommenden Betriebsratswahl (3 Personen) die vorgeschriebenen 6 Personen nicht enthält: Wie setzt sich der neue Betriebsrat zusammen?
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren Wenn in einer Firma (41 Bedienstete) der jetzige Betriebsrat (3 Personen) sich nicht mehr zur Wahl stellt,und die Vorschlagsliste der kommenden Betriebsratswahl die vo
Betriebratswahl anfechtbar, wenn Teilzeit/Minijobler während Wahl nicht im Haus?
ÄlterWährend unserer Betriebsratswahl vor 1,5 Jahren waren im Wahlzeitraum einige Mitarbeiter (Teilzeit, Minijob) nicht im Betrieb. Grund: dienstplanmäßig frei. Ist die Betriebsratswahl anfechtbar? Thesen
Fallbeispiel Betriebsratswahl - wann müssen Zeiten bei einem anderen Betrieb auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden?
ÄlterThema : Betriebsratswahl Fall: Arbeitnehmer eingestellt zum 01.01.2006. Betriebsratswahl am 26.04.2006. Betrieb: Energieversorgungsunternehmen. Bei neuem Mitarbeiter sind die Dienstjahre (vorhe