Erstellt am 10.02.2022 um 14:58 Uhr von rtjum
können kann der WV ziemlich viel, was davon dann rechtens ist, ist eine andere Frage.
Wenn ihr noch nie als WV tätig gewesen seid wäre eine Schulung das Richtige
Erstellt am 10.02.2022 um 15:07 Uhr von SirRichard
Danke, das will ich nicht leugnen aber wir sind hier wie die Jungfrau zum Kinde gekommen...daher hilft mir die inhaltliche richtige Antwort leider praktisch nicht weiter, sorry.
Erstellt am 10.02.2022 um 15:17 Uhr von celestro
Die Antwort auf beide Fragen ist gleich: "Nein, das darf der WV nicht".
Bei vielen Dingen, kann am Ende eine Anfechtbarkeit der Wahl drohen. Dafür gibt es aber einen Korridor von lediglich 2 Wochen ab Verkündung des Ergebnisses.
Eventuell können ganz wesentliche Verstöße auch eine Nichtigkeit der Wahl zur Folge haben. Dann würde ggf. die ganzen 4 Jahre ein "Damokles-Schwert" über der Wahl liegen.
Ich glaube, das will man nicht.
Erstellt am 10.02.2022 um 16:33 Uhr von netteannette
Celestro hat absolut recht. Da hat der WV 2018 ordentlich M..t gebaut und hatte Glück, dass das niemand hinterfragt und die Wahl angefochten hat. Das solltet ihr jetzt besser machen.
Auch wenn ihr neu seid und evtl. noch nicht geschult hilft fürs Erste schon mal, die Wahlordnung (kann man auch hier bei WAF als pdf herunterladen) gründlich zu studieren, die erklärt schon vieles. Auch könnt ihr vor einer Schulung oder zusätzlich Youtube-Videos (u.a. auch von WAF) zu allen Wahlthemen anschauen und es gibt manchmal auch kostenlose kurze Webinare zu div. Themen wie z.B. Wählerliste etc.
Man muss sich schon ein wenig einarbeiten in das Wahlthema, keine Frage. Viel Glück dabei!